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Worauf Drohnenpiloten achten sollten

Schon fuer weniger als 100 Euro locken Drohnenhersteller Hobbypiloten. Vor lauter Flugbegeisterung sollten die Piloten aber die Rechtslage gut kennen.

Spektakulaerer Unfall auf der Autobahn: Da kann es neuerdings passieren, dass ein besonders dreister Gaffer seine Drohne aufsteigen laesst, das Unfallgeschehen von oben filmt und das Video ins Netz stellt. Das ist sicher (noch) ein krasser Einzelfall. Aber in einigen Bundeslaendern ist genau das schon gesetzlich verboten. Drohnenfluege ueber Unfallstellen sind genauso untersagt wie Fluege ueber Menschenansammlungen oder Atomkraftwerke. Unbesorgt koennen dagegen Hobbypiloten sein, die eine Drohne unter fuenf Kilogramm steuern und Flugverbotszonen wie Flughaefen (Mindestabstand 1,5 Kilometer) beruecksichtigen. Sie brauchen keine behoerdliche Aufstiegsgenehmigung. Ueberhaupt ist die private Nutzung von Koptern an keine besonderen Auflagen geknuepft wie etwa einen Drohnenfuehrerschein. Auch Kinder und Jugendliche duerfen Drohnen steuern. Sie sollten es aber unter Aufsicht eines Erwachsenen tun. Denn stuerzt das Fluggeraet ab und es entsteht ein Schaden, haftet natuerlich der Verursacher. Vorsicht: Viele private Haftpflichtversicherungen springen bei Schaeden durch Drohnen nicht ein. Hobbyfliegern sollten hier in ihre Versicherungsvertraege schauen oder sich bei oertlichen Modellfliegervereinen nach speziellen Versicherungen fuer Kopterfluege erkundigen.

Ungemacht droht Privatfliegern aber dann, wenn sie ihre Drohne zum Beispiel ueber fremde Haeuser und Grundstuecke fliegen lassen. Nachbarn koennen sich belaestigt und in ihrem Recht auf die Privatsphaere verletzt fuehlen. Die Folge: Der Hobbypilot kann abgemahnt oder gar angezeigt werden. Das kann teuer werden. Erst recht, wenn die Drohne ungefragt Bilder oder Videos von Menschen macht. Gerichte sehen das als Verletzung des Persoenlichkeitsrechts an. Sollen Luftbilder oder Videos des Drohnenflugs etwas in Sozialen Medien veroeffentlicht werden und sind darauf Personen gut zu erkennen, braucht man fuer die Veroeffentlichung die Einwilligung der Personen.

Anders sehen die Vorschriften fuer Drohenpiloten aus, die Aufnahmen zu gewerblichen Zwecken machen. Sie brauchen in der Regel eine Aufstiegsgenehmigung der Landesflugaufsicht.

Einen guten Ueberblick zu allen Haftungsfragen fuer Drohnenflieger gibt die Versicherung ARAG in einem Youtube-Video.

Bildquelle: DJI

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