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Google-Löschantrag leicht gemacht

Über den Webdienst Forget.me können Nutzer Links zu unangenehmen Inhalten über die eigene Person bequem löschen und den Erfolg kontrollieren lassen.

Privatpersonen können seit kurzem von Google die Löschung von Links verlangen, wenn die Treffer zu Informationen führen, die ihr Persönlichkeitsrecht verletzen. Dieses Recht hatte sich ein Nutzer vor dem höchsten europäischen Gericht erstritten und den Widerstand von Google damit gebrochen. Der Antrag mit Angaben des Links und der Begründung kann bei Google direkt gestellt werden. Bequemer löst der Web-Diebdienst Forget.me die Angelegenheit.

Nutzer können den Dienst mit wenigen Klicks bevollmächtigen, die Löschung bei Google einzuleiten und so den Aufwand reduzieren. Forget.me durchsucht die Google-Suchmaschine nach dem Namen eines Nutzers und bietet, wenn relevante Treffer gefunden werden, auch standardisierte Begründungsformulare, warum Google diese Fundstelle nicht länger auflisten darf. Nutzer können über Forget.me auch den Stand der Löschung verfolgen. Den Web-Dienst können lediglich Bürger der Europäischen Union nutzen, wenn sie bei Forget.me ein kostenloses Konto einrichten. Einziger Nachteil: Die Webseite gibt es nur in den Sprachversionen Englisch und Französisch.

Bildquelle: Reputation VIP

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