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Was Google auf Antrag aus der Suchmaschine löscht

Fast eine halbe Million Links von 350.000 Nutzern aus Europa hat Google auf deren Löschanträge hin aus der Trefferliste seiner Suche entfernt. Doch längst nicht alle unangenehmen Inhalte löscht Google.

Jeder Bürger darf für sich das Recht auf Vergessenwerden im Internet beanspruchen, wenn er beispielsweise Täter, aber auch Opfer einer Straftat wurde und Medien darüber im Internet berichteten. Personenbezogene Artikel müssen Suchmaschinen dann unter Umständen entfernen, entschied vergangenes Jahr der Europäische Gerichtshof. Nun hat Google einen ersten Bericht über die Löschanträge und ihre Erfolge vorgelegt. Demnach haben rund 350.000 Europäer bei Google die Löschung rufschädigender Ergebnisse in der Trefferliste der marktbeherrschenden Suchmaschine beantragt.

Google habe 1,2 Millionen Links zu entsprechenden Inhalten überprüft. 42 Prozent aller Verweise würden auch aus der Trefferliste gelöscht. Die Erfolgsquote ist demnach geringer als die Ablehnungen auf Löschung. Google hat viele Beispiele veröffentlicht, die zeigen sollen, woraus es bei der komplizierten Einschätzung ankommt, ob sich Betroffene zu Recht auf eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte berufen können.

Erfolg hatte beispielsweise ein Aktivist, der bei einer Demonstration von einem Messer-Angriff schwer verletzt wurde. Entsprechende Verweise auf Medienberichte hatte Google auf Antrag des Opfers gelöscht. Abgelehnt hat Google den Löschantrag eines Italieners. Sein Name tauchte im Zusammenhang mit Betrug in einem amtlichen Dokument auf, das im Internet kursierte. Die URL wird nach wie vor in Googles Trefferliste angezeigt, wenn man den Namen des Mannes in die Suchmaschine eingibt.

Bildquelle: Google

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