Softwarebilliger.de
Softwarebilliger.de

Vergleichsportale mit Vorsicht zu genießen

Handyverträge, Mietwagen, Versicherungen: Wer bei Check24, Verivox, Preis24 oder anderen Portalen Angebote checkt, kann Zeit und Geld sparen. Der vollmundigen Werbung dieser Vergleichsportale sollten Verbraucher aber nicht uneingeschränkt glauben. Verbraucherschützer sprechen von Irreführung.

Test-Urteil in der jüngsten Ausgabe der Computerzeitschrift PC Magazin: "Von allen sechs getesteten Vergleichsportalen für DSL- und Handytarife schneidet Check24 am besten ab". Was die Redakteure besonders hervorheben: Ein Abschluss über ein Portal wie Check24 sei nahezu in jedem Fall günstiger, als eine Buchung direkt beim Anbieter. Das ist sicher nicht falsch, aber ganz richtig ist dieses Urteil auch nicht.

Denn der günstigste Tarif bezieht sich auf die in der Datenbank von Check24 gelisteten 300 Anbieter mit aktuell rund 1.500 Tarifen. Dieses Portal habe die meisten Internetanbieter im Vergleich, schreibt PC Magazin. Das scheint in der Tat viel zu sein, erhebt andererseits aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt Netzvermarkter, die nicht in Vergleichsportalen gelistet werden wollen und den Vertrieb in der eigenen Hand nehmen.

Das gilt auch für andere Leistungen, die Vergleichsportale anbieten, etwa Versicherungen, Mietwagen, Kredite oder Strom. Verbraucherschützer bemängeln seit längerem fehlende Transparenz bei den Trefferlisten und fordern strengere Regeln für Vergleichsportale. Sie treten nämlich meist als Vermittler von Verträgen auf, kassieren dafür Provisionen, ohne Verbraucher darüber zu informieren.

Was die Vergleichsportale in keinem Fall prüfen: Sind Anbieter, die sich oft mit sehr günstigen Tarifen überbieten und Verbraucher mit hohen Prämien locken, wirtschaftlich überlebensfähig? Erst im vergangenen Jahr schreckte die Pleite des Stromversorgers BEV viele Kunden auf, die beispielsweise über Check24 einen Vertrag mit diesem Energielieferanten abgeschlossen hatten. Der mittlerweile eingesetzte Insolvenzverwalter verschickt Endabrechnungen, bei denen die ursprünglich im Vertrag versprochenen Boni in vielen Fällen nicht berücksichtigt sind. Weist die Schlussabrechnung ein Guthaben für den Kunden aus, ist zu befürchten, dass es nicht zur Auszahlung kommt.

Fazit der Bundesverband Verbraucherzentrale: "Der Fall BEV zeigt erneut, dass es für Verbraucher eine Zumutung ist, zu erkennen, welchem Energieversorger sie trauen können. Nach TeldaFax, FlexStrom und Care Energy geht wieder ein Anbieter mit fragwürdigem Geschäftsmodell pleite. Verbraucher wären besser geschützt, würden Vergleichsportale beim Ranking der Energieanbieter stärker berücksichtigen müssen, ob diese nur kurzfristig oder dauerhaft günstige Tarife anbieten.

Bildquelle: Check24

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.