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Vernetzte Gartengeräte: Am besten getrennte WLANs einrichten

Robotermäher oder digitale Bewässerungssysteme sind praktisch, aber das "Smart Gardening" kann zum Einfallstor ins heimische Netz werden. Es gilt, die Datensicherheit zu erhöhen.

Schon längst hat auch im heimischen Garten die Digitalisierung Einzug gehalten. Der Rasenmäher fährt automatisch die komplette Rasenfläche ab und trimmt den Rasen entsprechend, Sensoren messen Bodenfeuchtigkeit, Temperatur und Lichtintensität und Pflanzen werden nur bewässert, wenn es nötig ist. "Smart Gardening ermöglicht es, dass sich der Garten fast komplett selbst versorgt", sagt Günter Martin, Internetexperte bei TÜV Rheinland. Alle Funktionen sind per App steuer- und einsehbar, so dass selbst vom Urlaubsort aus per Smartphone entsprechende Befehle an die smarten Geräte geschickt werden können.

Besonders smarte Rasenmäher sind bei Verbrauchern beliebt: Sie sparen Hobbygärtnern nicht nur Zeit, sondern erzielen zudem häufig auch bessere Ergebnisse als der Gärtner selbst. Das liegt unter anderem daran, dass die Roboter das feine Schnittgut nicht im Fangkorb einsammeln. Stattdessen bleibt es als Dünger als Mulch auf dem Rasen liegen und macht ihn so dichter und fester. Wer smarte Gartengeräte nutzt, sollte aber wissen: Diese sind in der Regel über ein Gateway verbunden, das an die Hauswand montiert wird und mit dem WLAN verbunden ist.

Um zu verhindern, dass Unbefugte über das Gateway der smarten Gartengeräte ins Heimnetz gelangen, sollten Anwender am Router zwei getrennte WLANs einrichten: eines für die smarten Geräte in Haus und Garten, eines für die restliche IT (zum Beispiel PCs). Eine solche Einrichtung bieten die meisten Router über die Gasteinrichtung. Beispielsweise lässt sich bei jeder Fritzbox so ein separater Zugang zum Netz einrichten und zeitlich begrenzen. Und noch etwas sollten digitale Gartenfreunde beherzigen: Einen Blick in die Datenschutzerklärung. Denn es fallen jede Menge Daten an, und die Hersteller sollten hier schon erklären, wo die Daten verbleiben und was mit ihnen geschieht. Fehlt eine solche Datenschutzerklärung, rät TÜV-Experte Martin: "Finger weg vom Kauf!"

Bildquelle: obs/TÜV Rheinland AG

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