Online-Portale können eine kostenpflichtige Bestellung nicht mehr leicht verschleiern. Seit dem 1. August müssen sie nämlich bei der Bestellung einen gut sichtbaren Hinweis mit allen wesentlichen Vertragsbestandteilen auf ihrer Internetseite einblenden. Der so über alle wichtigen Punkte informierte Kunde muss dem Vertrag aktiv zustimmen. Die neue gesetzlich vorgeschriebene Buttonlösung zeigt Wirkung: 92 Prozent der Webseiten, die in der Vergangenheit bei den Verbrauchern wegen verschleierter Preisangaben für viel Ärger gesorgt hatten, sind derzeit offline oder eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Dies ergab eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Von 109 überprüften Portalen waren 88 Webseiten vom Netz, weitere 13 Seiten hatten ihre Anmeldung deaktiviert. Die wenigen noch funktionierenden Bestellseiten haben die neue gesetzliche Auflage zum Teil noch ignoriert und wurden deshalb vom vzbv abgemahnt. Betreiber von Abo-Fallen könnten ihre Webseiten aber leicht wieder aktivieren, sobald sie sich nicht mehr unter Beobachtung wähnen. Außerdem ist zu befürchten, dass die Abzocker verstärkt mobile Webseiten betreiben werden. Ihnen kommt die verstärkte Nutzung des Internets auf Smartphones oder Tablets sogar entgegen: "Beim Smartphone müssen Verbraucher sich häufig nicht einmal registrieren, um in eine Kostenfalle zu tappen", warnt Helke Heidemann-Peuser, Referatsleiterin Kollektiver Rechtsschutz beim vzbv. Sogar ein unbeabsichtigter Klick auf einen Werbebanner könne bereits eine kostenpflichtige Bestellung auslösen.
Die Betreiber solcher Abo-Fallen im mobilen Internet profitieren von dem Umstand, dass Smartphone-Besitzer die Kosten meist mit ihrer Telefonrechnung begleichen und ihnen der Betrag automatisch abgebucht wird. Bei diesem so genannten "Wap-Billing" merken die Verbraucher erst spät oder oft gar nicht, dass sie in eine Kosten-Falle getappt sind.