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Handy-Abofallen: So wehren sich Mobilfunkkunden vor dubiosen Kosten

Einmal sind es 189,76 Euro für „Sonderdienste“, bei einem anderen Kunden buchte der Telefonanbieter 29,97 für die Dienste eines in der Karibik sitzenden Telefondienstleisters ab. Immer wieder gibt es Ärger mit Handy-Abofallen.

Mobilfunkkunden erlebten nicht selten eine böse Überraschung, wenn ihr Mobilfunkanbieter plötzlich hohe Gebühren für so genannte Sonderdienste von Drittanbietern in Rechnung stellt. Das sind Beträge, die Kunden für angebliche Telekom-Mehrwertdienste zahlen sollen, die der Telefonanbieter an Dritte abführt. Das Problem: Viele Mobilfunkkunden haben solche Dienste bewusst nie in Anspruch gekommen, sollen aber dennoch zum Teil hohe Einmalbeträge zahlen. Krasses Beispiel, über das Finanztest in seiner Oktober-Ausgabe berichtet: Ehepaar Hornig sollte 118,30 Euro für die „Services“ eines Drittanbieters zahlen, verweigerte dies aber. Daraufhin drohte Telefonanbieter O2 mit einer Anschlusssperre und einer Meldung an die Schufa. „Wer nichts bestellt hat, muss auch nichts bezahlen“, heißt es in dem Bericht. Doch um sein gutes Recht auch durchzusetzen, müssen Kunden kämpfen. Und einiges beachten.

Unberechtigten Forderungen sollten Kunden beim auf der Rechnung genannten Drittanbieter per Mail oder Brief widersprechen und darauf hinweisen, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Der eigentliche Vertragspartner, die Telefongesellschaft, sollte per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch gegen die Forderung des Drittanbieters erhalten. In dem Brief sollte stehen, dass man beim Drittanbieter ebenfalls der Forderung widersprochen habe.

Kunden sollten das Mobilfunkunternehmen auffordern, den strittigen Betrag zu erstatten, und zwar mit einer Frist von zwei Wochen. Reagiert der Vertragspartner nicht, sollten Kunden die Lastschrift bei der ihrer Bank stornieren. Dafür haben sie acht Wochen ab der Abbuchung Zeit. Mit der Stornierung überweisen sie dann den eigentlichen Rechnungsbetrag, ohne das Geld für den Drittanbieter, rät Finanztest.

Außerdem raten die Verbraucherschützer, den Drittanbieter wegen Betrugs anzuzeigen, da kein Vertrag zustande gekommen ist. Die Kopie der Anzeige sollte an die Mobilfunkfirma geschickt werden.

Wer sich einen solchen Ärger ersparen will, kann bei seinem Mobilfunkunternehmen auch eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Bei einer generellen Drittanbietersperre werden alle Sonderdienste und Spezialrufnummern blockiert. Alternativ können Mobilfunkkunden auch einzelne Dienste wie beispielsweise Abos für Spiele sperren. Mehr Infos zu Drittanbietersperren gibt es beim Portal Aboalarm.de.

Bildquelle: E-plus

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