Die zahlreichen Youtube-Videos eines Kometen, der letztes Jahr in der Ukraine einschlug, verdanken wir den vielen Autofahrern dort. Aus Angst vor Überfällen und provozierten Unfällen verwenden sie so genannte Dashbord-Kameras. Diese zeichnen permanent den laufenden Straßenverkehr auf. Auch Autofahrer in Deutschland verwenden solchen Kameras. Und das sorgt jetzt für Ärger bei Datenschützern.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte einem Autofahrer die Verwendung einer Dashboard-Kamera verboten. Die permanente Aufzeichnung des Straßenverkehrs verstoße gegen das Bundesdatenschutzgesetz, so die Behörde. Der Autofahrer klagte gegen den Erlass, die Kamera aus seinem KFZ zu entfernen.
Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgericht in Ansbach. Die Richter müssen entscheiden, ob eine permanente anlasslose Videoüberwachung während Autofahrten ein gravierender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Verkehrsteilnehmer darstellt, wie die bayerischen Datenschützer argumentieren.
Rechtsexperten gehen davon aus, dass das Urteil über die Grenzen Bayerns hinaus Bedeutung haben wird, da sich die Behörde auf das Bundesdatenschutzgesetz bezieht. Bestätigen Richter diese Sichtweise, dann wäre der Besitz von Dashbord-Kameras zwar nicht verboten, aber ihr Einsatz im Straßenverkehr.