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Paypal muss irrtümlichen Gewinn doch auszahlen

Wer im E-Mail-Posteingang einer stornierten Gewinnbenachrichtigung von Paypal kein Interesse schenkte, sollte nochmal nachschauen. Ein Gewinner pochte auf die 500 Euro und bekam vor Gericht Recht.

Eine von Paypal zurückgezogene Gewinnbenachrichtigung beschäftigte das Amtsgericht Jena. Der Empfänger eines Gewinnspiels mit den Aktionsnamen "Willste? Kriegste!" vom Mai dieses Jahres, freute sich zunächst über die E-Mail-Benachrichtigung von Paypal, er habe 500 Euro gewonnen. Später zog das Internetunternehmen die Gewinnzusage zurück und erkläre, dass sie versehentlich erfolgte. Die Firma, die mit der Gewinnbenachrichtigung beauftragt wurde, habe irrtümlich beim Versand den E-Mail Verteiler für den regulären Newsletter Versand ausgewählt und somit einen wesentlich größeren Kundekreis angeschrieben. Die Gewinnbeteiligung sollte lediglich an zehn Gewinner verschickt werden. Mit diesem Argument wollte sich der Teilnehmer des Gewinnspiels nicht abspeisen lassen und klagte gegen Paypal. Mit Erfolg, wie die Richter am Amtsgerichts Jena jetzt urteilten.

Nach Ansicht des Gerichts ist eine wirksame Anfechtung der Gewinnspielzusagen durch den Absender, nämlich Paypal, ausgeschlossen. PayPal muss den irrtümlich benachrichtigten Gewinnspielteilnehmern den Gewinn in Höhe von 500 Euro auszahlen. Eine Anfechtung von geschäftsähnlichen Handlungen sei, wenn überhaupt, nur unter engen Voraussetzungen möglich, sagen die Richter. Die würden in diesem Fall nicht vorliegen.

Der Fehler eines Dienstleisters könnte Paypal teuer zu stehen kommen. "Auch andere Betroffene können nun auf einen erfolgreichen Ausgang bei einer Klage gegen Paypal hoffen", so der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke aus Köln. Grundsätzlich seien Verbraucher bei echt ausstehenden Zusagen gesetzlich geschützt und können einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns geltend machen, so der Anwalt weiter.

Tipp: Da auch viele Cyberkriminelle Gewinnbenachrichtigungen per Mail verschicken und dies auch unter Fälschungen von Firmennamen wie Paypal oder anderer bekannter Firmen tun, sollten Computernutzer grundsätzlich vorsichtig bei solchen E-Mails sein und vor allem keine Anhänge herunterladen.

Wirksame Hilfe gegen Betrugsversuche bietet Antiviren-Schutz, auf den man nicht verzichten sollte.

Bildquelle: Paypal

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