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Zu neugierige Fitness-Tracker lieber meiden

Fitnessarmbänder oder Smart Watches sind eine gute Sache, da sie Nutzer dank umfangreicher Datenerfassung zur sportlichen Aktivität motivieren. Wer aber nicht will, dass sensible Gesundheitsdaten in falsche Hände geraten, sollte beim Kauf von Wearables auf den Datenschutz achten.

Für den Vorsatz, sportlich ins neue Jahr zu starten, eignen sich Firnessbänder oder Computeruhren hervorragend. Sie sind am Körper tragbare, vernetzte Geräte, die Aktivitäten und Werte messen. Solche Wearables können zur sportlichen Aktivität motivieren und helfen dabei, körperliche Belastungen zu steuern. Im vergangenen Weihnachtsgeschäft waren Fitness-Tracker sehr gefragt und der Boom wird auch 2018 anhalten. Da die Geräte persönliche Daten sammeln, sollten Nutzer vor dem Kauf vor allem darauf achten, was in der Datenschutzerklärung steht, rät Günter Martin, Internetexperte bei TÜV Rheinland.

Denn für Daten wie Gewicht und Alter des Nutzers, Aufenthaltsorte, Pulsfrequenz, Schrittanzahl, zurückgelegte Strecke, verbrauchte Kalorien, Geschwindigkeit, Steigung und teilweise auch die Schlafqualität interessieren sich womöglich auch Dritte, wie Krankenkassen oder Lebensversicherungen. Diese Daten überspielen die meisten Geräte per Bluetooth auf eine Smartphone-App des Verbrauchers, meistens landen sie dann auch direkt auf den Server des Anbieters.

Daten sind in der heutigen vernetzten Welt Gold, sprich: sie können zu Geld gemacht werden. Viele Anbieter von Fitness-Apps geben sie nämlich an Dritte weiter, die dann auf die jeweiligen Nutzer zugeschnittene Werbung verschicken.

Wollen Verbraucher die gesammelten Informationen nur für sich nutzen und nicht im Internet teilen oder Dritten zur Verfügung stellen, sollten sie sich für ein Gerät entscheiden, das auch ohne Verbindung zum Anbieter funktioniert, rät der Internetexperte vom TÜV Rheinland. Eine Datenschutzerklärung muss bei einem neuen Gerät auf jeden Fall vorliegen. Im besten Fall erfüllt der Anbieter sogar schon die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die ab kommenden Mai in Kraft tritt und Datensammlern strengere Regeln für Speicherung, Aufbewahrung und Weitergabe personenbezogener Daten auferlegt.

Für zusätzliche Sicherheit sorgen auch Zertifikate wie "Protected Privacy IoT Product" und "Protected Privacy IoT Service" von TÜV Rheinland. "Wenn Verbraucher auf den Schutz ihrer Daten achten, können die Fitnessgeräte ein tolles Tool für Sportler sein," sagt Günter Martin.

Zudem sollten sich Anwender von den errechneten Werten nicht allzu sehr unter Druck setzen lassen, was leider recht häufig der Fall ist. "Die Geräte sind schon recht zuverlässig, aber ihre medizinische Aussagekraft ist nur begrenzt", meint Martin.

Bildquelle: obs/TÜV Rheinland AG

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