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Apple lässt Kunden bei Mängeln im Regen stehen

Bei Produktmängeln zeigt sich Apple wenig kundenfreundlich. Kunden, die eine teure Garantieverlängerung von Apple ausschlagen, bleiben oft auf Schäden sitzen. Verbraucherschützer werfen Apple sogar unlautere Werbeversprechen vor.

Apple steht wegen seiner wenig verbraucherfreundlichen Gewährleistung in der Kritik. Das Unternehmen versuche laut einem Bericht von »Computerbild« Produktschäden systematisch auf Kunden abzuwälzen. Die Zeitschrift schildert den Fall eines Kunden, der einen iMacs im Apple-Shop gekauft hatte und nach Ablauf der einjährigen freiwilligen Hersteller-Garantie Schlieren im Display des 27-Zoll großen Monitors festgestellt und moniert hat. Im Internet las er von einem Konstruktionsfehler. Doch davon wollte Apple nichts wissen und lehnte eine kostenlose Reparatur mit der Begründung ab, dass nur mit der Garantiezusatzversicherung Apple Care der Schaden abgedeckt gewesen wäre. Dies sei leider kein Einzelfall, schreibt »Computerbild«. Nach Ablauf des Garantiejahres bestehe Apple häufig darauf, dass der Fehler vom Kunden verursacht wurde. Kann der Kunde das Gegenteil nicht beweisen, bietet Apple keine Gewährleistung. Die gesetzliche Gewährleistung in Deutschland sieht Händler gegenüber Privatkunden in der Haftung, wenn innerhalb von 24 Monaten ab Kaufdatum Mängel auftauchen. Dann muss der Händler nachbessern, allerdings findet ab dem siebten Monat eine Beweisumkehr statt. Dann muss der Kunde beweisen, ob der Mangel vom Hersteller verursacht wurde. Nach Ablauf der freiwilligen Ein-Jahres-Garantie durch Apple, stützt sich der Hersteller auf diese Beweispflicht des Kunden.

Apple versucht offenbar Kunden zum Kauf einer zusätzlichen Garantie-Erweiterung zu überreden. Im oben genannten Fall würde der Schutz »Apple Care Protection« zusätzlich 179 Euro im Apple-Shop kosten. Verbraucherschützer werfen Apple vor, diese Versicherung für den Zeitraum nach der von Apple freiwillig gewährten Hersteller-Garantie von einem Jahr anzupreisen und zu verschweigen, dass Hersteller in Deutschland gesetzlich zu einer 24-monatige Gewährleistung verpflichtet sind. Verbraucherschützern zufolge informiere Apple nicht korrekt über die kostenlose Gewährleistung. Der Bundesverband der Verbraucherschützer (vzbv) mahnte Apple im März dieses Jahre sogar ab. Daraufhin zeigte sich Apple recht bürokratisch und veröffentlichte im Kleingedruckten einen Link zu einer Tabelle, in der EU-Gewährleistungsansprüche, Garantie und Garantie-Erweiterung gegenübergestellt sind.

Bildquelle: Gerd Altmann / Pixelio.de

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