Softwarebilliger.de
Softwarebilliger.de

Abzocke mit Call-by-Call-Vorwahl

Von wenigen Cent auf satte 1,99 Euro die Gesprächsminute: Verbraucherschützer warnen vor hohen Rechnungen des Telefonanbieters 010040 und seinen Versuchen, monierende Kunden einzuschüchtern.

Böse Überraschung für Kunden des Call-by-Call-Anbieters 010040 aus Hamburg: Sie müssen sich derzeit nicht nur über unerwartet hohe Telefonrechnungen ärgern, sondern werden von der Telefongesellschaft sogar eingeschüchtert, wenn sie sich wegen überhöhter und in ihren Augen unberechtigter Forderungen bei der Bundesnetzagentur beschweren. Verbrauchern, die die Rechnung bei dem Anbieter und in Kopie bei der Bundesnetzagentur reklamierten, flattert nun per E-Mail ein Schreiben eines Rechtsanwalts Raoul Sandner aus Hamburg auf den Tisch. Darin fordert er sie auf, die der Bundesnetzagentur ebenfalls mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel weist der Rechtsanwalt, der bis Juli 2012 selbst Geschäftsführer der 010040 GmbH war, auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stellt Forderungen auf Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen der 010040 GmbH in Aussicht. Das berichtet die Verbraucherzentrale NRW.

Der Einschüchterungsversuch sei an Dreistigkeit nicht zu überbieten, kritisierte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Er rät betroffenen Verbrauchern die vom Call-by-Call-Anbieter verlangten Erklärungen keinesfalls abzugeben. Wer der Aufforderung nachkommt und die Erklärung abgibt, hätte kaum Chancen, sich gegen die hohe Telefonrechnung zur Wehr zu setzen.

Hintergrund der Reklamationen ist ein im vergangenen Sommer plötzlich vollzogener Tarifwechsel. Bis zum Juli verlangte der Call-by-Call-Anbieter 010040 nur wenige Cent für eine Gesprächsminute, danach stieg die Telefongebühr auf satte 1,99 Euro pro Minute. Viele Verbraucher nutzten die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben, die alten Preise hätten noch Gültigkeit. Einige beschwerten sich auch darüber, dass die Preisansage, die vor Beginn des Gesprächs seit 1. August 2012 verpflichtend ist, nicht korrekt gewesen sei. Das böse Erwachen folgte erst mit später eintreffenden Rechnungen, in denen das Unternehmen zum Teil Beträge von mehreren Hundert Euro verlangte.

Bildquelle: Christina Bieber / Pixelio.de

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.