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Eltern haften nicht für In-App-Käufe ihrer Kinder

Ein Vater staunte nicht schlecht über eine mehrere Hundert Euro lautende Rechnung seines Mobilfunkproviders. Sein Sohn hatte nämlich In-App-Käufe getätigt. Die muss der Vater eigentlich nicht zahlen. Dennoch beharrten Rechtsanwälte auf die Bezahlung.

Finanztest berichtet in seiner Juni-Ausgabe von einem Fall eines Vaters, dessen Sohn im Grundschulalter über sein Handy In-App-Käufe getätigt hatte und nun 442 Euro zahlen sollte. Doch ohne seine Zustimmung seien keine Kaufverträge zustande gekommen, schreibt Finanztest. Dennoch sei der Vater von einer Hamburger Kanzlei aufgefordert worden, die Rechnung vollständig zu bezahlen. Die Begründung der Rechtsanwälte: Der Bundesgerichtshof (BGH) habe entschieden, dass in einem solchen Fall der Anschlussinhaber bezahlen müsse.

Genau das Gegenteil aber gilt, so das Verbrauchermagazin: Eltern müssen für minderjährige Kinder keine In-App-Kosten zahlen. Der Brief sei eine irreführende Behauptung einer nicht geltenden Rechtslage (Aktenzeichen 406 HKO 7/21). Betroffene sollten sich schriftlich wehren, so der Rat von Finanztest.

Bildquelle: Lupo/Pixelio.de

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