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Homeoffice: Steuerlich ein Segen oder Fluch?

Arbeiten von Zuhause soll 2020 die Steuerlast drücken. Dass Arbeitnehmer eine Homeoffice-Steuer bezahlen sollen, wie es die Deutsche Bank vorschlägt, ist eher unwahrscheinlich.

Millionen von Arbeitnehmern konnten im Lockdown von zuhause arbeiten, das soll jetzt im Steuerjahr 2020 entlastend berücksichtigt werden, auch wenn die Arbeit nicht in einem extra dafür eingerichteten Arbeitszimmer stattfindet. Denn die bisherigen Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von fast nur beruflich genutzten Räumen in der eigenen Wohnung oder im Haus sind streng. Es soll im schwierigen Pandemiejahr 2020 auch ohne Arbeitszimmer gehen, wie der Bundesrat meint.

Die Länderkammer hat sich auf eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag geeinigt. Der Werbungskostenabzug soll maximal 600 Euro betragen, also 120 Tage Homeoffice. Noch ist aber nichts entschieden. Bis spätestens Mitte Dezember müsste der Bundesrat eine Gesetzesvorlage zur steuerlichen Homeoffice-Erleichterung beschließen. Für diese setzt sich der Bund der Steuerzahler ein.

Wenn der Steuervorteil kommt, heißt das aber nicht automatisch, dass alle Arbeitnehmer unterm Strich weniger Einkommenssteuer zahlen müssen. Jene nämlich, die einen langen Fahrtweg zur Arbeit haben, können für die Tage im Homeoffice keine Pendlerpauschale als Werbungskosten geltend machen. Eine Homeoffice-Entlastung könnte für sie allenfalls ein bisschen den Nachteil ausgleichen, dass die Pendelpauschlage 2020 geringer ausfällt.

Für Aufregung sorgte der Vorschlag des Deutschen Bank-Ökonoms Luke Templeman. Er hatte das Gegenteil von Entlastung gefordert und vorgeschlagen, dass der Staat jeden Homeoffice-Tag mit einer Pauschalsteuer von 7,69 Euro belegen solle. Er argumentiert, dass Homeoffice das Einkommen um durchschnittlich fünf Prozent erhöhe, weil der Arbeitnehmer sich Kosten zum Beispiel für Fahrten zum Büro, für Essen oder für Berufskleidung spare. Der deutsche Staat könnte laut Berechnungen von Templeman jährlich 15,4 Milliarden Euro einnehmen, wenn er eine Homeoffice-Steuer einführt. Wie sie zu verwenden sei, auch dafür macht der Bankmanager einen Vorschlag: Das Ärmste Achtel der bundesdeutschen Bevölkerung soll das Geld bekommen, mehr als 1.500 Euro jährlich für jeden Beschäftigten im Niedriglohnsektor.

Bislang können Arbeitsmittel wie Computer, Schreibtisch oder Bürostuhl von der Steuer in voller Höhe abgesetzt werden, wenn jede einzelne Anschaffung nicht mehr als 800 Euro kostet. Für berufliche Telefonate mit dem Privatanschluss können monatlich maximal 20 als Werbungskosten Euro abgesetzt werden.

Bildquelle: Almut Nitzsche / Pixelio

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