Automatische 24- oder 12-monatige Verlängerungen von auslaufenden Mobilfunk-, Festnetz- oder Internetverträgen sind ab Dezember nicht mehr erlaubt. Verbraucher können davon sehr profitieren.
Wer hat schon im Kopf, wann sein Mobilfunk-, Festnetz- oder Internetvertrag endet? Bisher ist das so, dass man drei Monate vor Ablauf eines langlaufenden Vertrags diesen kündigen muss, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Wird diese Frist versäumt, tritt bei den meisten Verträgen eine automatische Verlängerung um 12 Monate in Kraft. Diese wenig verbraucherfreundliche Regelung wird ab Dezember abgeschafft.
Dann gilt, dass ablaufende Verträge monatlich gekündigt werden können – und zwar sowohl für neu abgeschlossene als auch für bestehende Verträge mit Telekommunikationsanbietern. Das ist ganz im Sinne von Verbrauchern. Denn Rabatte, Wechselboni oder günstige Neukundentarife gibt es meist nur bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter. Stammkunden genießen solche Vorteile nicht.
Nach wie vor sind 24- oder 12-Monatsverträge bei einem Vertragsneuabschluss auch ab Dezember erlaubt. Mit der Neuregelung wurde lediglich die Laufzeit bei auslaufenden Verträgen auf einen Monat verkürzt.
Bildquelle: Deutsche Telekom
Leichter aus Langzeitverträgen mit TK-Providern aussteigen
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