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Opfer von Onlinebanking klagt vergeblich gegen Bank

Das vermeintlich sichere Online-Banking mit einem TAN-Generator wurde einem Bankkunden zum Verhängnis. Cyberkriminelle fälschten Überweisungsdaten.

Trotz sicherem Einsatz eines TAN-Generators sollten Bankkunden jeden Schritt beim Online-Banking sehr genau prüfen. Denn auch Kunden des eigentlich als sicher geltenden Smart-Tan-plus müssen darauf achten, dass sie nicht Opfer eines Onlinebetrugs werden. Vor dem Landgericht Darmstadt hat jetzt ein Bankkunde verloren, der Ziel eines Onlinebetrugs wurde und sein Geldinstitut verklagt hatte. Der Bankkunde, Geschäftsführer einer GmbH, hatte 18.500 Euro über das Smart-TAN-plus-Verfahren überwiesen. Bei diesem Verfahren wird innerhalb der Online-Banking-Seite eine kleine Box auf ein spezielles Feld des Bildschirmes gehalten, ein Strichcode erzeugt dann im Display der Box eine TAN, die der Kunde zur Bestätigung der Transaktion im Online-Banking-Bereich eingibt.

In diesem Fall hatten Cyberkriminelle ein Schadprogramm auf dem PC des Geschäftsmanns installiert. Der Trojaner manipulierte das Zielkonto der Überweisung und setzte neue Empfängerdaten ein, ohne dass der Kunde dies merkte. Schadensersatz erhielt er nicht, seine Klage wies das Landgericht Darmstadt ab.

Die Richter argumentierten, dass der Kunde die im TAN-Generator angezeigten Überweisungsdaten nicht noch einmal selbsttätig auf Richtigkeit geprüft hätte. Nach Ansicht der Richter hätte er durch eine genaue Kontrolle der Daten den Betrug erkennen und dadurch verhindern können. Bei einer korrekten Nutzung des Verfahrens wäre es ausgeschlossen, dass der Bankkunde die Überweisung auf ein fremdes Konto vorgenommen hätte.

Beim Smart-TAN-plus-Verfahren muss der Kunde sich registrieren lassen und erhält dann von der Bank einen TAN-Generator. Auf diesem Gerät muss der Bankkunde dann aktiv mit "ok" bestätigen, dass das Gerät die vom Kunden eingegebenen Überweisungsdaten, wie Zielkonto und Betrag, auch richtig eingibt. Erst nach der Bestätigung über dieses "ok", erzeugt der TAN-Generator die zugehörige Transaktionsnummer, mit welcher dann der Kunde den Überweisungsauftrag am PC bestätigt.

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Bildquelle: Kreissparkasse Freudenstadt

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