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Schadensersatz für langsames Internet

Hält ein Internet-Provider die vertraglich zugesicherte Datenübertragungsgeschwindigkeit nicht ein, können Kunden nun die Zahlungen kürzen. Zuvor aber müssen sie sich Zeit für Tests nehmen.

Dieser Klassiker ist fast so alt wie das Internet selbst: Der DSL-Provider verspricht eine hohe Übertragungsrate, die aber meist nur auf dem Papier steht. Der Internetkunde ärgert sich über zugesagte, aber nicht eingehaltene Datenübertragungsrate. Nun hat die Bundesnetzagentur den Verbrauchern den Rücken gestärkt. Ihnen steht nämlich ein Minderungsrecht zu, sprich: Die monatliche Gebühr für den Internetanschluss kann gekürzt werden, wenn das Internet zu lahm ist. Auch eine Sonderkündigung ist möglich.

Die Nachweispflicht liegt beim Verbraucher. Der muss an drei unterschiedlichen Tagen insgesamt 30 Tests durchführen und zwar mit einem LAN-Kabel. Wlan-Übertragungen werden nicht erlaubt, da beispielsweise Wände in Wohnungen oder Häusern die Signale abschwächen können. Für solche bauseitigen Beeinflussungen kann ein Provider nichts.

Wann greift eine Preisminderung oder eine Sonderkündigung?

Zwischen den Messtagen muss mindestens jeweils ein Tag Abstand sein. Die Tests müssen über mit der Desktop-App auf breitbandmessung.de durchgeführt werden. Die Seite wird am ab dem 13. Dezember für die Messungen optimiert. Wenn die Datengeschwindigkeit an zwei der drei Messtagen einmal oder mehrfach um zehn Prozent des im Vertrag zugesicherten Höchstwertes unterschritten wird. Ist das der Fall, kann ein Verbraucher mit dem Messprotokoll seinen Anspruch beim Internetprovider geltend machen.

Bildquelle: breitbandmessung.de

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