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Smartphones oder PCs statt mehr Lohn

Die private Nutzung der vom Arbeitgeber gestellten ITK-Geräte ist steuerfrei. Das gilt auch, wenn ein Mitarbeiter statt einem Bonus mit einem schicken Smartphone belohnt wird.

Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Computers oder Handys ist steuerfrei. Wo die Geräte zum Einsatz kommen und wie hoch jeweils die Anteile privater und beruflicher Nutzung sind, spielt dabei keine Rolle. Die Steuerfreiheit gilt auch für private Telefonkosten im Fest- und Mobilfunknetz, Gebühren für Internetprovider und Zusatzgeräte wie Drucker, deren Kosten der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter trägt.

Sollte der Arbeitgeber nicht alle Kosten für PCs, Telefone und Gebühren tragen, die seine Angestellten privat nutzen dürfen, können Mitarbeiter auch eine so genannte Barlohnumwandlung vereinbaren. Sie verzichten dann auf einen Teil ihres Lohnes und erhalten dafür vom Arbeitgeber die auch zur privaten Verwendung gewünschte ITK-Ausstattung gestellt. Für diese Selbstbeteiligung fällt ebenfalls kein zu versteuernder geldwerter Vorteil an. Für Chefs könnte es sogar von Vorteil sein, wenn sie verdiente Mitarbeiter mit Tablets und Smartphones belohnen, denn im Gegensatz zu diesen steuerfreien Sachprämien unterliegen Boni nämlich komplett der Steuerpflicht. Steuerberater machen aber auf einen Steuerfalle aufmerksam: Finanzämter gewähren die Steuerfreiheit für privat genutzte IT-Geräte nur dann, wenn sie nicht in das „wirtschaftliche“ Eigentum des Arbeitnehmers übergehen. Dies wäre dann der Fall, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter den Computer für drei Jahre, also die gesamte übliche Nutzungsdauer eines PCs, ohne weitere Bedingungen überlässt. Um dies zu vermeiden, sollten beide Parteien schriftlich vereinbaren, dass der Arbeitgeber das Risiko eines Geräteverlusts trägt, für die Kosten von Reparaturen aufkommt und sich um die Entsorgung der Geräte kümmert.

Übrigens: Bis zum 31. Mai 2013 müssen die meisten Angestellten ihre Einkommenssteuererklärung 2012 beim Finanzamt abgegeben haben. Günstige Steuersoftware hilft beim Geldsparen, denn viele Programme geben Tipps, welche Werbungskosten und sonstige Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden können. Günstige Steuersoftware gibt es hier.

Bildquelle: Dieter Schütz / Pixelio.de

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