PCs und andere Computer können in voller Höhe im Jahr des Kaufs angeschrieben werden. Auch für das Home-Office soll es 2022 wieder eine Pauschale geben.
Bereits im letzten Jahr konnten Steuerpflichtige Ausgaben für Computer wie Tablets, Laptops, Desktops, NAS-Geräte und Zubehör wie Monitore oder Drucker sowie Software vollständig im Jahr des Kaufs abschreiben und damit ihre Steuerlast senken. Voraussetzung ist, dass die Geräte überwiegend (mehr als 50 Prozent) beruflich genutzt werden, also etwa um an Webkonferenzen teilnehmen zu können oder berufliche Emails von zuhause checken. Die lineare Abschreibung auf drei Jahre wurde verkürzt und faktisch die Sofortabschreibung erlaubt.
Merkwürdigerweise tauchten Smartphones nicht in der Liste der Geräte auf, die vom Finanzamt für die neue Regelung aufgezählt wurden. Steuerexperten gehen aber davon aus, dass auch die Kosten für Smartphones als berufliche Ausgabe in voller Höhe des Kaufpreises von der Einkommenssteuer absetzbar sind.
Gute Nachrichten gibt es auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von zuhause aus arbeiten: Die 2020 und 2021 eingeführte Pauschale für Home-Office in Höhe von 5 Euro bleibt auch 2022 erhalten. Das heißt: 120 Arbeitstage zu je 5 Euro, insgesamt also 600 Euro im Jahr, können als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wer einen nahen Wohnort zur Arbeit hat und im Home-Office arbeitet, kann davon profitieren. Das Nachsehen haben meist Pendler mit einer weiten Anreise zum Arbeitsplatz, die nun von zuhause arbeiten. Denn die Pendlerpauschale muss um die Tage gekürzt werden, an denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht ins Büro fahren.
Bildquelle: Thorben Wengert/Pixelio
Steuervorteile beim Computerkauf und im Homeoffice
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