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Treiben kürzere Handyverträge die Kosten nach oben?

Zwei Jahre Vertragsbindung statt monatliche Laufzeit: dafür gibt einen günstigeren Handytarif und ein neues Smartphone zum Abstottern. Verbraucherschützer wollen diese Praxis kippen und kürzere Fristen durchsetzen. Dafür hagelt es Kritik.

Jahre lang haben Verbraucherschützer gegen lange Vertragslaufzeiten bei Dienstleistungs- und Produktverträgen gekämpft, nun erwägt die Bundesregierung tatsächlich eine Gesetzesänderung. Die bisher übliche Vertragslaufzeit von 24 Monaten soll gekippt werden. Im idealen Fall, wie es Verbraucherschützer fordern, sollen viele Verträge dann monatlich gekündigt werden können.

Sicher dürfte es aus Sicht eines Verbrauchers sinnvoll sein, dass automatische Vertragsverlängerungen von bis zu 12 Monaten dann nicht mehr möglich wären. Denn meist verlieren Kunden den Überblick, wann sie einen Vertrag so rechtszeitig vor Ablauf kündigen müssen, damit sie zum Beispiel zu einem neuen Anbieter wechseln können. Dienste wie Aboalarm helfen, keine Fristen zu versäumen. Meist springt bei einem Wechsel nämlich ein Neukundenrabatt heraus oder ein saftiger Wechselbonus.

Grundsätzlich aber könnte die Abschaffung einer 24-monatigen Vertragsbindung die Gesamtkosten beispielsweise eines Handyvertrags verteuern, warnt die Unternehmensberatung BearingPoint. Zudem könnten dann neue Smartphones, die über lange Vertragslaufzeiten finanziert werden, nicht mehr mit einem Mobilfunkvertrag angeschafft werden. Die Folge: Verbraucher müssten hohe Einmalzahlungen leisten, vor allem, wenn sie ein Spitzenmodell auswählen. Die Initiative für kürzere Vertragslaufzeiten würde in diesem Fall an den Wünschen der Verbraucher vorbei gehen, kritisiert BearingPoint und rät: "An dieser Stelle sollte der Verbraucherschutz nochmal nachjustieren und in den Diskurs mit Verbrauchern und Telekommunikationsanbietern gehen."

Bildquelle: Tim Reckmann / Pixelio.de

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