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Weniger Nettolohn durch elektronische Lohnsteuerkarte

Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte 2013 müssen die Freibeträge neu beim Finanzamt beantragt werden. Wer das versäumt, zahlt zunächst höhere Steuern.

Mit der Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte zum Jahresanfang 2013 wird es die bunten gedruckten Lohnsteuerkarten nicht mehr geben. Fast alle Stammdaten der alten Karte wie Namen und Lohnsteuerklasse werden in das neue elektronische System der Finanzämter übernommen. Was allerdings nicht automatisch übertragen wird, sind die steuerlichen Freibeträge, die auf den Papierkarten oder Ersatzbescheinigungen vermerkt sind. Werbekosten wie etwa Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstelle, die Steuerpflichtige als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen konnten, werden bei der Umstellung nicht berücksichtigt. Die Folge: Der monatliche Nettolohn verringert sich, weil durch den Wegfall der Freibeträge der zu versteuernde Bruttolohn nicht sinkt und die Lohnsteuer folglich steigt.

Mit der Einkommenssteuererklärung am Jahresende werden die Fahrten zu Arbeit und andere Werbungskosten zwar steuersenkend berücksichtigt. Doch bis zu einer Erstattung der monatlich zu viel gezahlten Lohnsteuer gewährt ein Steuerpflichtiger dem Finanzamt quasi ein steuerfreies Darlehn, wenn er keine Freibeträge geltend macht.

Tipp: Arbeitnehmer sollten die Freibeträge jetzt neu beantragen, um monatlich nicht mehr Lohnsteuern abzuführen als notwendig. Ausnahmen gibt es lediglich bei den Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen und Hinterbliebene, die bereits über das laufende Jahr hinaus gewährt wurden. Die auf Lohnabrechnungen spezialisierte Genossenschaft Datev rät allen Steuerpflichtigen, die Lohnsteuerabzugsmerkmale zu überprüfen. Die persönlichen Daten sind nach einer vorherigen Registrierung auf dem Portal der Finanzämter www.elster.de möglich.

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Bildquelle: Uwe Steinbrich / Pixelio.de

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