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Lauschsprecher Amazon Echo: Warnpflicht für Gäste?

"Bitte beachte, dass Amazon unser Gespräch mithört und möglicherweise aufzeichnet". Müssen Nutzer des vernetzten Lautsprechers Amazon Echo ihre Gäste zu Hause künftig so aufklären? Datenschützer warnen vor der Abhörgefahr und möglichen Konsequenzen, wenn der Besitzer seine Gäste nicht informiert.

Für die neue digital–vernetzte Welt ist unser Rechtssystem nicht vorbereitet. Ein weiteres Beispiel dafür sind vernetzte Lautsprecher mit eingebautem Mikrofon wie Amazons Echo. Eigentlich ein praktisches Audio–Gerät, denn Sprachassistentin Alexa versteht gesprochene Sprache, antwortet auf Fragen oder ruft entsprechende Webseiten auf. Sie ist, und das ist sicher nicht jedem geheuer, stets im Modus des Lauschens, hört also, was im Zimmer gesprochen wird. Außerdem werden die Fragen standardmäig in der Amazon–Cloud gespeichert. Datenschutzrechtlich kann das spätestens dann ein Problem werden, wenn außer dem Benutzer solcher "Lauschsprecher" weitere Personen in einem Raum anwesend sind. Das Tech–Magazins onlinekosten.de hat zu dieser Thematik die Rechtsanwälte Christian Solmecke und Thomas Hollweck um ihre Einschätzung gebeten, was das rechtlich für die Besitzer dieser Geräte bedeutet. Muss man Familienmitglieder und Freunde auf den Einsatz eines digitalen Assistenten hinweisen? Mehr noch: Macht man sich bei Unterlassung strafbar?

Laut dem Kölner Anwalt Solmecke bestehe die Gefahr, dass aufgezeichnete Gespräche Persönlichkeitsrechte verletzen könnten. "Jeder hat das Recht selbst zu entscheiden, welche Informationen er von sich preisgeben möchte", sagt der Medienanwalt. Daher sieht er die Inhaber durchaus in der Pflicht, Gäste über das Vorhandensein digitaler Assistenten zu informieren. Unterlassen sie diese Informationspflicht, seien für ihn immerhin zivilrechtliche Ansprüche denkbar. Strafrechtlich dagegen lassen sich Besitzer nicht belangen, wenn sie Gäste auf lauschende Lautsprecher nicht hinweisen.

Der Berliner Anwalt Hollweck dagegen sieht keine generelle Warnpflicht gegenüber Besuchern vor digitalen Assistenten. Der Käufer dürfe "darauf vertrauen, dass Amazon Echo zwar ständig mithört, hierüber jedoch keine Aufzeichnungen erstellt und keine Datenweitergabe an unbefugte Dritte durchführt". Eine Warnpflicht gebe es immer nur dann, wenn "eine ganz konkrete Gefahr droht".

Auf der sicheren Seite sind alle, die beim Besuch von Gästen Amazon Echo einfach abschalten. Hollmann rät zudem, in Geschäftsräumen auf die Nutzung von Amazon Echo zu verzichten. Audio–Zubehör u.a. Bluetooth–Lautsprecher und Kopfhörer von Beats Dr. Dre – garantiert ohne Lauschfunktion – bei softwarebilliger.de .

Bildquelle: Amazon

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