Aufsehen erregte vor zwei Jahren der Fall eines Profifotografen. Er hatte ein Aktfoto auf sein privates Konto in die Microsoft-Cloud geladen, was zur Sperrung seines Accounts führte. Der Fotograf folgerte daraus, dass Microsoft die Inhalte seiner Kunden auf Verstöße gegen den Verhaltenscodex überwachen müsse. Besonders ärgerlich: Da der Microsoft-Speicher SkyDrive ein Teil der unter Windows Live angebotenen Services wie Hotmail oder Messenger ist, für die gemeinsame Zugangsdaten gelten, können bei einer Sperrung des Accounts auch diese Funktionen nicht mehr genutzt werden.
Von offizieller Seite hört man zu diesem Punkt nichts. Microsoft hüllt sich in Schweigen. Nur so viel wollte ein Sprecher sagen: Als Plattform-Betreiber der Cloud müsse Microsoft handeln, wenn Nutzer anstößige Dateien frei zugänglich machen. Schließlich spreche SkyDrive eine breite Zielgruppe ab 13 Jahren an. Ob auch nicht öffentlich zugängliche Dateien kontrolliert würden, dazu konnte oder wollte der Firmensprecher keine Auskunft geben.