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Abmahnrisiko Video-Verlinkung

Tausende Facebook-Nutzer verlinken täglich auf Youtube-Videos, doch verstoßen sie damit gegen Urheberrechte? Auf Internetnutzer könnte eine neue Abmahnwelle zurollen.

Der Bundesgerichtshof hat in seiner mündlichen Verhandlung zum so genannten Framing vergangene Woche eine viel beachtete juristischen Einschätzung abgegeben, die weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Die Richter sind der Auffassung, dass eingebettete Videos in fremde Webseiten gegen das Urheberrecht verstoßen könnten, wenn der Rechteinhaber mit der Veröffentlichung nicht einverstanden ist und dagegen klagt. Strittig war zuletzt, ob das Einbetten eines urheberrechtlich geschützten fremden Inhalts in die eigene Webseite eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Gerichte folgten bislang keiner einheitlichen Rechtsprechung. Im Kern geht es um die Frage, ob das Einbetten von Videos, beispielsweise eines Youtube-Clips auf einer Facebook-Seite, einer öffentlichen Zugänglichmachung gleich kommt. Da solche Videos bereits auf andren Seiten veröffentlicht sind und Framing lediglich einer Verlinkung zu bereits veröffentlichtem Inhalt gleich käme, haben einige Gerichte diese Frage verneint. Der BGH konnte sich dieser Meinung aber nicht anschließen und hat den mündlich erörterten Fall an den Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg zur Entscheidung verwiesen.

Sollten der EuGH die Meinung vertreten, dass Framing gegen das Urheberrecht verstoße, befürchten Medienrechtsexperten eine Welle von Abmahnungen. Täglich stellten Tausende von Facebook-Nutzern Links mit Verweisen auf Youtube-Videos auf ihre Profilseiten ein, die als Frame eingebettet und abgespielt werden. Die Nutzer würden durch jedes Posten eines Videos eine Urheberrechtsverletzung begehen, was eine teure Abmahnung zur Folge haben könnte, warnt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke.

Bildquelle: Gerd Altmann / Pixelio.de

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