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Airbnb-Vermieter droht Ungemach

Ein Urteil mit Signalwirkung auch für andere Städte: Die Stadt München hat erfolgreich gegen das Internetportal Airbnb auf Herausgabe von Vermieterdaten geklagt. Das könnte vielen Vermietern erheblichen Ärger mit der Stadt einbringen – und auch mit dem Finanzamt.

Zweckentfremdungsverbot heißt der sperrige Name einer Verordnung, die in viele Städten und Kommunen gilt. Es besagt, dass privater Wohnraum nicht einfach ohne Erlaubnis von Behörden in eine gewerbliche Nutzung umgewandelt werden darf. Eigentlich eine gute Sache, denn Wohnraum in deutschen Metropolen ist knapp und daher sehr teuer. Verständlich, wenn daher viele Mieter ihre zum Beispiel im Urlaub leer stehende Wohnung an Touristen vermieten. Über Vermietungsportale wie Airbnb, Booking oder Wimdu kann man ganz einfach seine Wohnung oder das Haus vermieten, was viele auch tun, vor allem auch Studenten, die ohnehin jeden Euro gut gebrauchen können.

In der Stadt München dürfen Mieter oder Besitzer von Mietwohnungen für die Dauer von acht Wochen im Jahr ihren Wohnraum vorübergehend an Touristen vermieten, ohne dafür eine Erlaubnis der Stadt einzuholen. Um die Dauer der Vermietung überprüfen zu können, verlangte die Stadt München von Airbnb die Herausgabe von Anbieterdaten und die entsprechenden Buchungen zu jedem Nutzerkonto. Das irische Portal lehnte ab, so dass der Fall am Bayerischen Verwaltungsgericht landete.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil: Airbnb muss die Daten herausrücken, damit die Stadt München überprüfen kann, wer als Wohnraumanbieter in ihrem Stadtgebiet gegen das Zweckentfremdungsverbot verstoßen hat. Das Urteil hat eine Signalwirkung auch für andere Städte, denen Airbnb wegen der Wohnungsnot und zusätzlicher Wohnraumverknappung durch unzulässige kurzzeitige Vermietungen ein Dorn im Auge ist.

Außerdem interessieren sich auch die Finanzämter für solche Daten aus Vermietungsportalen, denn die Einnahmen müssen in den Steuererklärungen der Wohnraumanbieter angegeben werden. Sonst droht neben Strafen wegen des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot auch eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung.

Bildquelle: Airbnb

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