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BGH-Urteil zu Filesharing entlastet Eltern

Eltern haften nicht grundsätzlich für ihre minderjährigen Kinder, wenn diese im Internet Urheberrechte verletzen. Statt permanenter Kontrolle reicht eine umfassende Aufklärung der Sprösslinge.

Erleichterung für Deutschlands Eltern nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Denn der erste Zivilsenat des BGH entschied, dass Eltern nicht in jedem Fall für ihre minderjährigen Kinder haften müssen, wenn diese über Internet urheberrechtlich geschützte Werke wie Musik, Filme oder Bilder austauschen. Haben sie ihre Kinder zuvor über die Gefahren einer illegalen Verbreitung geschützter Inhalte über das Internet hinreichend aufgeklärt, könnte diese Maßnahme bereits zu ihrer Entlastung reichen. Nach dem jüngsten BGH-Urteil zu Filesharing müssen Eltern mahnen, aber nicht kontrollieren (BGH, Az. I ZR 74/12).

Im vorliegenden Fall klagte ein Anwalt im Auftrag der Musikindustrie gegen die Eltern eines 13-Jährigen, der illegal Musikdateien aus dem Internet heruntergeladen hatte. Die Eltern hatten jedoch gegen solche missbräuchliche Nutzung Vorsorge getroffen und sogar mit Hilfe der Benutzerkontensteuerung von Windows zu verhindern versucht, dass ihr Sprössling urheberrechtlich geschützte Dateien auf seinem Rechner installiert. Zudem waren sie davon ausgegangen, alle für die Filesharing-Dienste relevanten Ports an der Firewall gesperrt zu haben. In der ersten Instanz verloren die Eltern gegen den Kläger. Das Gericht entschied, dass diese Maßnahmen, die für den Jungen offenbar kein Hindernis darstellten, nicht ausgereicht hätten. In der Urteilsbegründung hieß es, dass die Eltern zusätzlich regelmäßige Kontrollen des Rechners durchführen müssten. Dem widersprach der BGH nun.

Seine Entscheidung ist letztendlich eine Niederlage für die Musikindustrie. Eltern haften nicht pauschal für ihre Kinder, wenn sie diese zuvor in ausreichendem Umfang über die Illegalität von Filesharing aufgeklärt haben. Das Gericht folgte der Argumentation der Rechtsvertretung der Musikindustrie nicht. Diese hatte mit Vehemenz die Schuld der Eltern angeprangert und auch sogar die Erziehungsmethoden der Eltern kritisiert. Der Anwalt der Musikindustrie sprach sich für die Züchtigungsmethoden der sogenannten »Schwarzen Pädagogik« aus, indem er den Ratschlag an die Eltern weitergab, dass »auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet hätte«, um derart renitente Kinder zur Räson zu bringen.

Bildquelle: Dieter Schütz / Pixelio.de

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