Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anschaffung des Router-Zwangs abgesegnet. Damit dürfen Internetanbieter ihren DSL-Kunden nicht mehr vorschreiben, welchen DSL-Router sie einsetzen müssen. Künftig gilt die freie Routerwahl, wonach Kunden ihr Wunschendgerät frei wählen können. Außerdem ist die gängige Praxis vieler DSL-Provider nicht mehr erlaubt, wichtige persönliche Daten für die Einrichtung eines Internetanschlusses den Kunden vorzuenthalten. Der Gesetzesentwurf verpflichtet Provider zur Herausgabe solcher Einwahldaten, die für die Einrichtung am Router notwendig sind. Verstöße gegen die freie Routerwahl können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Stimmt auch der Bundesrat dem Gesetz zu, geht ein jahrelang erbitterter Streit zwischen DSL-Providern und deutschen TK-Herstellern zu Ende. Insgesamt 19 Hersteller von Netzwerkgeräten und Telekommunikation-Infrastruktur hatten sich zusammengeschlossen und für eine freie Endgerätewahl an sogenannten Netzabschlusspunkten plädiert.