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DSL und Mobilfunk: Mehr Recht bei Anbieterwechsel

Wochenlanges Warten auf Anschlüsse oder gar Vertragsknebelung bei einem Umzug: Viele Hürden wurden bei einem Wechsel der Carrier oder Tarife abgebaut.

Der Zugang zum Internet sei von zentraler Bedeutung für die Lebensführung, hat der Bundesgerichtshof kürzlich in einem Urteil dem Kläger Recht gegeben, der wegen eines wochenlangen Ausfalls seines DSL- und Telefonanschlusses seinen Telekommunikationsanbieter auf Schadensersatz verklagt hatte. Hürden bei einem Tarif- oder Anbieterwechsel muss der Verbraucher eigentlich nicht mehr fürchten. Mittlerweile hat der Gesetzgeber viele Stolpersteine beseitigt. So darf die Umstellung eines DSL-Anschlusses auf einen neuen Carrier nicht länger als einen Kalendertag zum Ausfall der Leitung führen. Bei einem längeren Ausfall muss der Altanbieter weiter liefern – und zwar zum halben Grundpreis, schreibt Computerbild in seiner neusten Ausgabe 5/2013.

Neu ist die Regelung, dass Kunden beim Wohnungswechsel den alten DSL-Vertrag mit Drei-Monats-Frist kündigen dürfen, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort den Anschluss nicht mit derselben Leistung anbieten kann.

Auch Handy-Nutzer haben mehr Optionen als früher. Beispielsweise dürfen sie ihre Handynummer auch dann zu einem neuen Anbieter mitnehmen, wenn der alte Vertrag noch läuft. Für die Restlaufzeit des alten Vertrags gibt es dann eine neue Nummer, um etwa verbliebene Inklusiv-Minuten abzutelefonieren. Bei einer längeren Restlaufzeit raten Experten von Computerbild dazu, dass Mobilfunkkunden unter Umständen in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr umsteigen sollten. Allerdings schließen viele Mobilfunkanbieter einen solchen Umstieg in andere Tarife aus.

Bildquelle: 1&1 AG

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