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Ebay-Kauf: Alte Lagerware ist kein Neuprodukt

Vorsicht bei Ebay-Auktionen von älteren aber neuen Waren. Nicht jedes unbenutzte, original verpackte Produkt darf als neu angeboten werden.

Die Textbeschreibung eines bei Ebay angebotenen Produktes ließ keine Zweifel aufkommen, dass hier Neuware angeboten wird: "Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung. Lager stammt aus einer Lagerauflösung ist NEU und original verpackt. Es sind mehrere Lager vorhanden". Unbenutzt und original verpackt war das Produkt auf jeden Fall, aber nicht neu im Sinne des Gesetzes. Denn nach dem Kauf stellte der Käufer fest, dass die Ware 20 Jahre alt ist. Er verklagte den Verkäufer.

Das Landgericht Aachen sah in der Produktbeschreibung eine klare Irreführung. Ein durchschnittlich, verständig informierter Verbraucher gehe davon aus, dass es sich um fabrikneue Ware handle. Fabrikneu sei eine Ware dann, wenn sie noch nicht benutzt worden sei, keinerlei Schaden durch eine Lagerung erlitten habe und immer noch in der gleichen Ausführung hergestellt werde. Da das Produkt 20 Jahre gelagert wurde, sei eine Beschädigung nicht auszuschließen, argumentierten die Richter.

Die Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke rät Online-Händlern den Produktbeschreibungstext genau zu formulieren, so dass keine Missverständnisse für den Verbraucher entstehen können. Andernfalls liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, die abgemahnt werden könne.

Ebay startete ursprünglich als Auktionsplattform für Privatverkäufe, mittlerweile bieten aber ähnlich wie bei Amazon viele Händler ihre Produkte als Neuware zum Sofortkauf an. Neuerding gibt es bei Ebay sogar einen Outlet-Shop von Saturn, wo zahlreiche Filialen von Europas größtem Elektronikhändler Ausstellungsstücke oder Restposten anbieten.

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Bildquelle: Ebay

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