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Einsatz von Blitzer-Apps ist verboten

Autofahrer, die sich mit technischen Hilfen vor Geschwindigkeitskontrollen warnen lassen, müssen Strafe zahlen und bereichern ihr Punktekonto in Flensburg.

Denn während die Warnung vor Blitzern im Rundfunk legal ist, ist der Einsatz technischer Hilfsmittel zur Identifizierung von Geschwindigkeitskontrollen in Deutschland verboten. Juristen warnen denn auch vor der Benutzung einer Handy-App. Denn der Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung verbietet es Autofahrern, Geräte zu benutzen, die eine Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzeigen. Bereits ein betriebsbereites Gerät mitzuführen, auf welchem ein Warnprogramm installiert wurde, ist untersagt. Bei einem Verstoß oder einer Kontrolle drohen dem Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie vier Punkte in Flensburg. Allerdings nutzen trotzdem 2,3 Millionen Deutsche Bundesbürger die App, sagt das auf Internetanwendungen spezialisierte Unternehmen EM Eifrig.

Obgleich die Nutzung von Warnprogrammen verboten ist, das Anbieten solcher Anwendungen verstößt hingegen nicht gegen Gesetze. Der Navi-Hersteller TomTom beispielsweise bietet eine "Radarkamera" an, die aber nur iPhone-Besitzer herunterladen können. Der Geschäftsführer hält sein Produkt nicht für rechtswidrig. Da es, wie Matthias Eifrig sagt, "noch keine Urteile zur Zuverlässigkeit der App gibt. Wir bewegen uns in einer rechtlichen Grauzone". Vergleicht man die Nutzerzahlen und die Verfahrensquote fällt auf, dass es bisher vergleichsweise wenig Verfahren gibt. Im Jahr 2011 gab es laut dem Kraftfahrt-Bundesamt 300 Fälle, die geahndet wurden. Ob es hier um reine Radarwarngeräte ging oder um Blitzer-Apps, ist in der Statistik allerdings nicht erfasst. Radarwarngeräte sind gegenüber Blitzer-Apps meist teurer und stören teils die Lasermessungen der Polizei. Bei Blitzer.de dagegen melden User den Standort der Radarfalle per Telefon, Mail oder durch Tastendruck übers Handy an den Anbieter der App. Sobald sich ein Autofahrer dann der Radarfalle nähert, wird über die Aktivierung der Satellitenübertragung am Handy ein Warnhinweis angezeigt. Die Grundversion der App Blitzer.de ist kostenlos. Die umfassende Pro-Version kostet für iPhone-Nutzer rund zehn Euro, für Handybesitzer mit dem Betriebssystem Android rund fünf Euro.

Um die Handy-App völlig risikofrei nützen zu können, reicht es, dass der Beifahrer ein Handy mit Blitzer-App mitführt. Denn durch eine Rechtslücke ist es nicht ordnungswidrig, dass der Beifahrer, da er nicht Fahrzeugführer ist, eine Blitzer-App nutzt. Diese Gesetzeslücke in der Straßenverkehrsordnung hatte man nämlich bei Einführung des Verbots im Jahr 2002 nicht bedacht. Nach derzeitiger Rechtslage hat der Beifahrer also kein Bußgeld zu befürchten. Möchte man aber gar kein Risiko eingehen, kann man sich vor der Fahrt zuhause über die Radarfallen auf der Strecke informieren.

Bildquelle: Polizei Düsseldorf

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