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Foto-Fahndung via Twitter ist strafbar

Eine App entlarvt den Smartphone-Dieb und doch darf man sein Foto nicht einfach ins Netz stellen und eine private Fahndung starten. Auch wer einen solchen Post bei Twitter retweetet, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Die App Cerberus besitzt eine sehr nützlich Funktion im Falle eines Handyverlusts: Wird nämlich ein falscher Code zum Entsperren des Startbildschirm eingegeben oder versucht jemand die SIM-Karte zu wechseln, löst die Kamera des Smartphones unbemerkt aus und versendet das Foto samt Positionsdaten an eine zuvor hinterlegte E-Mailadresse. Hat der Besitzer eines verlorenen Smartphones den Verdacht, dass das Gerät gestohlen wurde, kann er mit dem Foto zur Polizei gehen und Ermittlungen einleiten lassen. Genau das wollte ein Nutzer tun, berichtet Spiegel Online, dessen 500 Euro teures Smartphone möglicherweise in der Bahn gestohlen wurde. Er hatte Cerberus installiert und zwei Tage später meldete sich tatsächlich das Smartphone, das ihm eine E-Mail samt angehängtem Porträtfoto eines jungen Mannes schickte. Die Polizei indes konnte nicht helfen und so veröffentlichte der Smartphone-Besitzer das Foto bei Twitter mit folgendem Text: "Sie haben mein Handy 'gefunden'. Super! Ich hätte es gern wieder. Finderlohn, logo. Wer kennt diese Person?". Juristen kennen diese Art der Fahndung auf eigene Faust und warnen eindringlich davor.

Seit Apps und Überwachungskameras für Sicherheit sorgen, kommt es immer wieder vor, dass Fotos von vermeintlichen Dieben oder Sachbeschädigern in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter veröffentlicht werden. Rechtlich ist das aber nicht erlaubt. Denn das Persönlichkeitsrecht gilt auch für Menschen, die wegen Eigentumsdelikten verfolgt werden. Juristen weisen ausdrücklich darauf hin, dass sogar Twitter-Nutzer abgemahnt werden können, die ein solches Bild retweeten. Die Veröffentlichung von Personenbildern zwecks Fahndung ist einzig Sache der Polizei. Bei minderschweren Vergehen wie Diebstahl eines Smartphones darf nicht einmal die Polizei ein Fahndungsfoto öffentlich machen. Diese Maßnahme stünde in keinem Verhältnis zur Tat, zitiert Spiegel Online einen Juristen. Bei schweren Straftaten wie Gewaltverbrechen ist das Interesse an einer Aufklärung der Tat aber höher zu setzen als das Persönlichkeitsrecht der verdächtigten Personen. Daher dürfte in diesem Fall die Polizei eine Foto-Fahndung einleiten.

Eine Sicherheits-App wie Cerberus auf einem Smartphone installiert, kann dennoch im Verlustfall wertvolle Dienste leisten. Solche Apps können in der Regel aus der Ferne auf das Smartphone zugreifen und beispielsweise die Daten im internen Speicher oder auf der MicroSD-Karte löschen, Nachrichten per SMS verschicken oder Mitteilungen an den Startbildschirm des Smartphones senden, um dem ehrlichen Finder Kontaktinformationen zu übermitteln.

Gegen unberechtigten Datenzugriff im Fall eines Smartphone-Verlusts kann man sich übrigens auch mit Antivirus-Software von Hersteller Eset schützen: Die mobile Security-Suiten für Privatnutzer und Unternehmen bieten u.a. Remote-Sperre oder Remote-Löschung. Damit lassen sich aus der Ferne Befehle an ein verlorenes Smartphone schicken. Jetzt Günstig Eset Smart Security kaufen.

Bildquelle: Cerberus

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