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Gericht bestätigt Verkaufsverbot für gebrauchte E-Books

Muss der Europäische Gerichtshof wie im Falle gebrauchter Software nun auch bei E-Books und Hörbüchern zugunsten des freien Handels entscheiden? Trotz erneuter Niederlage sind Verbraucherschützer optimistisch.

Können E-Books oder digitale Hörbücher überhaupt als "gebraucht" angesehen werden, und dürfen Verbraucher sie nach dem Kauf und der Nutzung als Gebrauchtware weiterverkaufen? Erneut musste sich ein deutsches Gericht mit diesen Fragen beschäftigen. Geklagt hatte abermals in dieser Sache der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen einen Online-Buchhändler, der seinen Kunden den Weiterverkauf digitaler Bücher untersagt. Wie in ähnlichen Verfahren zuvor hat das Oberlandesgericht Hamburg die Berufung der Verbraucherschützer wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgewiesen.

Das Gericht stützte sich auf die Überzeugung, wonach der Verkauf von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet nicht dem sogenannten Erschöpfungsgrundsatz bei Anwendersoftware unterliege. Anders als etwa kommerzielle Betriebssysteme, die nach einer Deinstallation vom PC des Käufers gebraucht weiterveräußert werden dürfen, ist dies bei digitalen Hörbüchern oder E-Books nicht der Fall. Der Börsenverein des deutschen Buchhandels sieht in der Berufungsabweisung einen Erfolg für die gesamte Buchbranche. Würde der Gebrauchthandel zugelassen, würde der "Primärmarkt für E-Books und Hörbücher komplett zerstört werden", sagte ein Justiziar des Börsenvereins.

Trotz wiederholter Niederlagen vor deutschen Gerichten ist das letzte Wort in Sachen Handel mit gebrauchten E-Books aber noch nicht gesprochen. In anderen europäischen Ländern haben Gerichte nämlich genau entgegengesetzt entschieden und einen Gebrauchthandel auch mit diesen digitalen Kulturgütern bejaht.

Das wiederum ist Wasser auf die Mühlen der Verbraucherschützer. So erwägt der VZBV nun vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen. Am EuGH hatten sich vor einigen Jahren Softwarehändler auch erst das Recht, legal mit gebrauchter Software handeln zu dürfen, gegen die Ansicht der Software-Industrie erstreiten müssen.

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Bildquelle: Amazon

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