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Google löscht trotz Gerichtsbeschluss nicht

Die Google-Suchmaschine vergisst nichts, auch dann nicht, wenn Opfer von Rufschädigung per Beschluss eines deutschen Gerichts die Löschung beantragen. Lügen im Internet zu verbreiten ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts, gegen das sich Betroffene juristisch wehren können.

Denn auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Aber: Wer das Recht auf seiner Seite hat, kann noch lange nicht davon ausgehen, dass er auch Recht bekommt. Gerade Suchmaschinen tun sich nämlich sehr schwer damit, Links zu löschen, die auf persönlichkeitsverletzende Inhalte führen.

Allen voran Google, die mit Abstand beliebteste Suchmaschine, zeigt sich nach einem Bericht von Finanztest (Ausgabe Juli 2018) besonders schwer damit, entsprechende Internetverweise aus seinen Suchergebnissen zu entfernen. In eigener Sache berichtet Finanztest davon, dass Google Zugriff auf rufschädigende Aussagen gewährt, obwohl ein gerichtliches Verbot ausgesprochen ist.

Hintergrund: Finanztest berichtet regelmäßig über dubiose Anbieter im so genannten grauen Kapitalmarkt und nennt dort Ross und Reiter, wenn offenbar Betrügereien im Spiel sind. Doch die Gegenseite wehrt sich: Ein Anbieter, über den Finanztest kritisch berichtet hat, habe das Verbrauchermagazin der Lüge bezichtigt und sich sogar dazu verstiegen, besagte Autorin des kritischen Beitrags als korrupt und bestechlich zu bezeichnen.

Gegen den Anbieter selbst konnte Finanztest juristisch wenig ausrichten, denn der sitzt in den USA und führe im Impressum lediglich eine Briefkastenfirma auf. Eine ladungsfähige Adresse, um den Verbreiter mit rechtlichen Mitteln zur Löschung seine Lügen zu zwingen, gibt es nicht. Also beantragte Finanztest bei Google die Entfernung von insgesamt 24 Links, die zu rufschädigenden Inhalten führen.

Das Problem: Google sagte die Entfernung auch zu. Allerdings sind die Inhalte durch eine Hintertüre immer noch erreichbar. Denn unter der Trefferliste für entsprechende Suchbegriffe vermerkte Google, dass Ergebnisse als "Reaktion auf ein rechtliches Ersuchen" entfernt wurden, und verwies für weitere Informationen auf Lumendatabase.org.

Diese Plattform, die von einem Institut der Harvard Universität betrieben wird, schaffe, so Google, Transparenz bezüglich der Google-Suchergebnisse und listet Artikel auf, deren Löschung Google bestätigt hat. Zum Leidwesen der Verunglimpfungsopfer aber würden dort auch Links aufgeführt, deren Weiterverbreitung deutsche Gerichte verboten haben.

"Um die Artikel zu lesen, müssen die gesperrten Links nur kopiert im Browser eigegeben werden", schreibt Finanztest. Tipp der Verbraucherschützer: Sollte Google rechtswidrige Links über die Datenbank Lumen weiterverbreiten, rät Finanztest dazu, einen Anwalt einzuschalten, der Google auf Unterlassung verklagen sollte. Die Kosten würden Rechtsschutzversicherungen übernehmen, schreibt Finanztest.

Bildquelle: Alexander Klaus / Pixelio.de

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