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Hersteller verweigern Online-Käufern Garantie

Geld zurück oder zehn Jahre Garantie: Mit solchen Zusätzen kurbeln Hersteller gerne ihren Verkauf an. Doch solche Versprechen gelten oft nicht beim Online-Shopping.

Viele Hersteller messen bei Garantieversprechen mit zweierlei Maß und benachteiligen Online-Kunden gegenüber Käufern, die ihre Waren in einem Ladengeschäft erwerben. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert, dass einige Hersteller Garantiezusagen für im Internet gekaufte Waren ausschließen. Online-Käufer müssen unter Umständen auf die Herstellergarantie verzichten, wenn sie beispielsweise bei Online-Shops kaufen, die nicht als offizielle Vertriebspartner der Hersteller auftreten. Selbst bei Amazon, wo viele selbständige Händler Waren anbieten, kneifen viele Hersteller, wenn es um Garantiezusagen geht. Wie "undurchsichtig" und "bizarr" solche Tricks sein können, zeigt die Verbraucherzentrale NRW am Beispiel des Kaffeemaschinen-Herstellers Jura. Kunden, die bei reinen Internethändlern ohne Ladengeschäft Jura-Produkte bestellten, erhalten keine erweiterte Herstellergarantie.

Die Tester der Verbraucherzentrale fanden bei Amazon keinen Hinweis, dass mit jeder Bestellung eines Jura-Produktes die eigentlich zugesagte 25-monatige Garantie nicht gilt. Die Begründung dafür: Jura autorisiere Händler, die eine Möglichkeit offerieren, Waren vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen: sei es in einer Filiale oder in einem Abhollager. "Deshalb auch - so die feine Jura-Logik - dürfen sich Käufer im Onlineshop von Saturn und Karstadt über die Zusatzleistung freuen. Sie könnten sich theoretisch ja die offensichtlich erklärungsbedürftigen Kaffeemaschinen im Geschäft vorführen lassen", so die Verbraucherzentrale.

Jura ist nicht die einzige Firma, die bestimmten Käufer von Waren im Internet keine Herstellergarantie gewährt. Bei den Herstellern von Unterhaltungselektronik, Sony, Pioneer, Denon, Bose, dem Modelleisenbahnhersteller Märklin und der Edelmarke Montblanc gelten ähnliche Bestimmungen. Um nicht in die "Garantie-Falle" zu tappen, raten Verbraucherschützer: Stets beim Hersteller nachfragen, ob ein ausgewählter Onlineshop als Premium-Verkäufer beim Hersteller gelistet ist.

Einen ersten Erfolg gegen solche Tricks können die Verbraucherschützer bereits melden: Weber, bekannter Hersteller von Grills, gewährt seine Garantie (zwischen fünf und 25 Jahren) seit kurzem für alle Käufer. Zuvor war sie nur auf Käufe bei autorisierten Händlern beschränkt. Eine Garantie wie etwa "Geld zurück bei Nichtgefallen" ist eine freiwillige, auf Kulanz basierende Zusatzleistung eines Herstellers und nicht mit der gesetzlich festgeschriebenen Gewährleistung zu verwechseln. Bei der Gewährleistung sind Händler verpflichtet, Mängel einer Ware zu beseitigen. Die Gewährleistung gegenüber Privatkäufern gilt in Deutschland 24 Monate ab Kaufdatum. Aussagen wie "Zwei Jahre Herstellergarantie" klingen nach einer besonderen Zusatzleistung, sind in Wahrheit aber nichts anderes als das, was der Gesetzgeber ohnehin zwingend vorschreibt.

Bildquelle: Visa Europe

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