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Link ins Ungewisse: Abmahnwelle wegen Urheberrechtsverletzung droht

Freiberufler, Selbständige und Firmen können haften, wenn sie Links auf ihre Webseite setzen, die gegen eine urheberrechtliche Verwendung von Inhalten verstoßen. Ein Gerichtsbeschluss stößt auf massive Empörung.

Gute Inhalte, viele weiterführende Links auf interessanten Content: So kann jeder Unternehmer und Selbständige seine Firmenwebseite bereichern, neuerdings aber auch leider einen Abmahnanwalt unnötigerweise noch reicher machen. Denn ein spektakulärer Gerichtsbeschluss sorgt für Aufregung. Zwar hat hier "nur" ein Landgericht, nämlich das LG Hamburg, in einem Einzelfall vorerst entschieden. Der richterliche Beschluss sorgt aber dennoch für Rechtsunsicherheit. Die Richter meinen, dass der Betreiber einer gewerblichen Webseite in Haftung genommen werden kann, wenn er auf seiner Seite einen Link setzt, der zu Inhalten führt, die gegen das Urheberrecht verstoßen. Gewerblichen Webseitenbetreibern sei es zuzumuten, dass sie die Urheberrechtslage klären, bevor sie einen Link auf externe Inhalte setzen, die womöglich gegen das Urheberecht verstoßen, meinen die Richter am LG Hamburg.

Beim ITK-Verband Bitkom ist man schlicht entsetzt und sieht die Kommunikations- und Informationsfreiheit im Internet in Gefahr. Markus Scheufele, Bereichsleiter Urheberrecht beim Bitkom, schließt eine Abmahnwelle nicht aus. Statt die Quelle der Urheberrechtsverletzung haftbar zu machen, drohen reihenweise Abmahnungen gegen jene Firmen, Selbständige und Freiberufler, die auf ihren Webseiten entsprechende Links gesetzt haben.

Experten kritisieren den Beschluss des Landgerichts Hamburg und sprechen von Rechtsunsicherheit. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesgerichtshof hier Klarheit schaffen wird. Bis das oberste Gericht allerdings eine Grundsatzentscheidung in diesem Fall fällt, sollten Webseitenbetreiber ihre Verlinkungen auf externe Inhalte überprüfen.

Bildquelle: Thorben Wengert/Pixelio

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