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Löschantrag aus Googles Trefferliste ist online

Links zu sensiblen privaten Informationen können jetzt alle Bürger bei Google löschen lassen. Bereits am ersten Tag ging bei der Suchmaschine eine Flut von Anträgen ein.

Kaum hat Google seine Seite zur Löschung von sensiblen Links freigeschaltet, wird die Suchmaschine von Anträgen überhäuft. Nach heftiger Kritik von Datenschützern reagierte Google sofort und änderte das Formular.

Zwei Wochen nachdem der Europäische Gerichtshof einer Klage gegen Google überraschend statt gab und Privatpersonen ein Recht auf das Vergessen werden im Internet einräumte, hat Google das Urteil umgesetzt. Auf einer speziellen Internetseite können Nutzer Google Links melden, die sie aus Gründen des Schutzes ihrer Persönlichkeit nicht länger in Trefferlisten der am häufigsten genutzten Suchmaschine zu finden wünschen. Bereits am ersten Tag hatten 12.000 Bürger einen solchen Antrag auf Löschung von Links aus Googles Suchmaschine gestellt.

Allerdings kritisierten Datenschützer an dem Formular einen Punkt: Ursprünglich forderte Google Nutzer auf, sich bei ihrem Online-Antrag zur Löschung persönlicher Daten mit einer Kopie ihres Ausweises zu identifizieren, die sie als digitalen Anhang versenden sollten. Eine solche Praxis sei nicht mit dem Datenschutz konform, kritisierte der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar.

Auf die Kritik hat Google schnell reagiert. Noch im Laufe des ersten Tages änderte Google sein Formular. Es genüge jetzt eine geeignete Kopie, die den Antragsteller identifiziere. Allerdings teilt Google nicht mit, welche Dokumente das sind. Die Suchmaschine erläutert lediglich, dass die Kopie des Dokuments einen Monat nach Bearbeitung des Antrags von den Servern des Konzerns gelöscht werde.

Bildquelle: Alexander Klaus / Pixelio.de

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