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Polizei führt illegale Schleierfahndung im Netz durch

Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen haben die Besucher ihrer Webseiten kontrolliert. Um Straftäter zu ermitteln, griffen die Behörden zum illegalen Instrument der Homepageüberwachung.

Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen und das Bundeskriminalamt haben jahrelang die Besucher ihrer Webseiten systematisch überwacht und in einigen Fällen die Namen besonders verdächtiger Internetbesucher anhand ihrer IP-Adressen festgestellt. Zwischen 2001 und 2010 veranlassten verschiedene Polizeibehörden insgesamt 22 Homepageüberwachungen, drei mehr als in einer ersten Stellungnahme eingeräumt. Die Zeiträume der Online-Observationen dauerten von einer Woche bis zu sechs Jahre im längsten Fall. Die Ermittlungsbehörden versprachen sich vor allem bei Delikten wie Mord, Sexualstraftaten und im Fall eines 2004 in Köln verübten Sprengstoffanschlags Fahndungserfolge.

Sie gingen davon aus, dass sich die Täter auf den Seiten der Polizei zum Stand der Ermittlungen informieren würden. Eine Annahme, die allerdings nicht den gewünschten Erfolg mit sich brachte. Nach Angaben von Ralf Jäger, Innenminister in Nordrhein-Westfalen, liegen in einem einzigen Fall "nachvollziehbare Erkenntnisse vor, wonach Hinweise aus dieser Maßnahme in Kombination mit anderen Spuren zur Identifizierung und Festnahme von zwei Tätern führten".

Homepageüberwachungen sind umstritten und verstoßen gegen das Gesetz. Der Landtagsabgeordnete Dirk Schatz von der Piratenpartei hält sie für "völlig rechtswidrig". Sie führen dazu, dass "eine Masse von Leuten, die völlig unschuldig sind, in Verdacht geraten", sagte der Politiker der Zeitung "taz". Mit der Praxis der Homepageüberwachung durch Polizeibehörden beschäftigte man sich bereits vor drei Jahren in Justiz- und Innenministerium des Bundes. Dabei kamen die Behörden schon damals zu dem Schluss, dass dieses Instrument der Überwachung gegen geltende Gesetze verstoße. Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hatte daraufhin die Polizeibehörden des Landes angewiesen, diese Maßnahmen von sich aus nicht mehr anzuwenden. Nicht alle Ämter sind aber dem Verbot der Homepageüberwachung gefolgt. Noch im Herbst 2010 habe die Polizei in Mönchengladbach mit Beschluss vom Amtsgericht Krefeld eine derartige Überwachung durchgeführt, schreibt die Internetseite Netzpolitik.org.

Bildquelle: Daniel Renner / Pixelio.de

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