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Redtube-Abmahnung: Was Betroffene nun tun können

Bis zu 30.000 Personen könnten von Abmahnungen einer Anwaltskanzlei betroffen sein, die wegen angeblich illegaler Nutzung von pornografischen Streaming-Videos rund 250 Euro zahlen sollen.

Die Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen mahnt derzeit viele Nutzer der Streaming-Pornoseite Redtube ab, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Videos angeschaut haben sollen. IT-Anwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, der viele Abgemahnte vertritt, schätzt die Zahl der Betroffenen auf 20.000 bis 30.000, darunter auffallend viele Kunden der Telekom. Ihnen flatterte eine Abmahnung ins Haus samt Kostennote von rund 250 Euro.

Die Abmahnanwälte vertreten den Standpunkt, dass Streaming ein Kopiervorgang sei und somit eine illegale Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte stattfinde. Zwar werden beim Streaming tatsächlich vorübergehend Daten zwischengespeichert, allerdings findet weder eine dauerhafte Speicherung auf der Festplatte statt noch können die Inhalte vervielfältigt werden. Daher galt Streaming bislang als abmahnsicher, was die Abmahnanwälte aus Bayern nun aber nicht daran hindert, Tausende von Nutzern ins Visier zu nehmen.

Es sei das erste Mal in Deutschland, dass Nutzer von Streaming-Plattformen abgemahnt werden, zitiert Chip.de Christian Solmecke. Heftig spekuliert wird derzeit, wie die Anwälte an die Adressen der Abmahnopfer gekommen sind. Wie Chip.de berichtet, hätten die Rechtsanwälte Redtube als Tauschbörse bezeichnet und damit einen Auskunftsanspruch auf Herausgabe der Namen zu den IP-Adressen vor Gericht erwirkt. Auch wenn dieser Auskunftsanspruch zu Unrecht besteht, würden die betroffenen Nutzer davon nicht profitieren, warnt Solmecke. Chip.de berichtet außerdem von Hinweisen, dass möglicherweise sogar Schadsoftware zum Einsatz kam, um die Rechner der Nutzer von Redtube auszuspähen. Gegen eine solche illegale Infektion eines PCs hilft eine aktuelle Antiviren-Software. Gegen die aktuelle Abmahnung sollten sich Betroffene in jedem Fall wehren, denn das Recht sei auf ihrer Seite, sagt Solmecke.

Die von den Anwälten geforderte Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sollten die Betroffenen verweigern. Stattdessen sollten sie eine Fristverlängerung für die Abmahnungen einreichen, Musterbrief zum Download und eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt kontaktieren.

Bildquelle: Raymond Mertin / Pixelio.de

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