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Störerhaftung für öffentliche Hotspot-Betreiber endlich abgeschafft

Oeffentliches Wlan ohne komplizierte Anmeldung und drohende Abmahnung für Betreiber: So muss es sein. Lange hat der Gesetzgeber die Abschaffung der Störerhaftung versprochen, nun ist sie da - zum Vorteil vieler Smartphone-Nutzer.

In den ICEs der Bahn können sich Nutzer seit kurzem so in das Wlan einwählen, wie es sein soll: Ein kurzer Klick auf die Nutzungsbestimmungen im Browser, mehr auch nicht. Die lästige Anmeldeprozedur über per Mail verschickte Links entfällt, persönliche Daten müssen nicht eingegeben werden, das Wlan schont das knappe Datenvolumen der Smartphone-Tarife. Warum nicht gleich so!

Die Bundesregierung hat endlich einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der die sogenannte Störerhaftung endgültig abschaffen soll und auch abmahnfreudigen Anwälten die letzten Schlupflöcher verbaut. Denn das aktuell gültige Gesetz, wonach die Betreiber öffentlicher Hotspots für Rechtsverletzungen der Nutzer eigentlich nicht mehr haftbar gemacht werden sollen (Störerhaftung), bietet noch keinen ausreichenden Rechtsschutz. Der soll erst mit der Gesetzesnovelle kommen.

Ist die erst einmal in Kraft, dürfte es in Deutschland bald mehr öffentliche Wlan-Netze geben - in Cafes, Restaurants, Einkaufszentren oder Innenstädten. Demnach müssen Wlan-Anbieter ihr Netz nämlich weder verschlüsseln, noch brauchen sie eine Vorschalt-Seite. Der Digitalverband Bitkom begrüßt die Abschaffung der Störerhaftung und rechnet damit, dass sich in Deutschland ähnlich wie in anderen Ländern nun auch öffentliche Hotspots flächendeckend durchsetzen werden. Bleibt zu hoffen, dass kreative Abmahnanwälte nicht doch noch neue Schlupflöcher finden.

Bildquelle: Deutsche Bahn

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