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Telekom darf DSL-Anschlüsse nicht drosseln

Verbraucherschützer haben erfolgreich gegen die Pläne der Deutschen Telekom geklagt, die Surfgeschwindigkeit zu drosseln, wenn ein bestimmtes Datenvolumen überschritten ist.

Eine "unechte" Flatrate bei DSL-Anschlüssen darf die Deutsche Telekom vorerst nicht anbieten. Vor dem Landgericht Köln setzte sich die Verbraucherzentrale NRW durch, die gegen die Drosselungspläne der Telekom geklagt hatte. Die Richter verboten der Telekom eine Vertragsklausel, wonach die Datenübertragungsrate gesenkt werden soll, wenn Nutzer einer DSL-Flatrate ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten. Eine solche Regelung der Telekom sorgte für wochenlange Kritik am Konzern.

Die Pläne sahen vor, die Geschwindigkeit des Internets ursprünglich auf 384 KBit/s zu reduzieren, wenn DSL-Kunden der Telekom ein Datenlimit erreicht haben. Für viel Ärger sorgten die Drosselungspläne der Telekom vor allem deswegen, weil der Konzern seine eigenen Entertainment-Dienste, die über das Internet genutzt werden, nicht auf das Datenvolumen anrechnen will. Viele Netzaktivisten sahen darin einen Angriff auf das freie Internet. Die Telekom knickte vor der massiven Kritik ein und änderte die Drosselung später auf zwei Megabit pro Sekunde.

Am Prinzip der Begrenzung der Surfgeschwindigkeit ändert das aber nichts. Eine solche Drosselung wird es nun vorerst nicht geben, weil das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung empfindlich gestört werde, argumentierten die Richter. Ganz vom Tisch sind die Drosselungspläne der Telekom aber noch nicht. Der Konzern kündigte an, gegen das Urteil des Landgerichts Köln in Berufung gehen zu wollen.

Bildquelle: Deutsche Telekom

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