Mehrere Hundert Euro oder gar Strafen in vierstelliger Höhe können fällig werden, wenn Privatpersonen und erst recht Firmen im Internet gegen Urheber- oder Markenrechte verstoßen. Twitter ist da nicht ausgenommen. Auch wenn eine Nachricht hier nur 140 Zeichen kurz sein darf, kann es unter Umständen teuer werden, warnt Esther Wellhöfer in einem Beitrag auf dem Rechtsportal eRecht24. Hier die wichtigsten Punkte, worauf Twitter-Nutzer achten sollten, um keine kostspieligen Abmahnungen zu riskieren.
Twitter: Gebt Abmahnanwälten keine Chancen
10.03.14 12:40
Nur 140 Zeichen hat ein Tweet und dennoch lauern rechtliche Fallstricke auch auf Twitter.
Mehrere Hundert Euro oder gar Strafen in vierstelliger Höhe können fällig werden, wenn Privatpersonen und erst recht Firmen im Internet gegen Urheber- oder Markenrechte verstoßen. Twitter ist da nicht ausgenommen. Auch wenn eine Nachricht hier nur 140 Zeichen kurz sein darf, kann es unter Umständen teuer werden, warnt Esther Wellhöfer in einem Beitrag auf dem Rechtsportal eRecht24. Hier die wichtigsten Punkte, worauf Twitter-Nutzer achten sollten, um keine kostspieligen Abmahnungen zu riskieren.
Mehrere Hundert Euro oder gar Strafen in vierstelliger Höhe können fällig werden, wenn Privatpersonen und erst recht Firmen im Internet gegen Urheber- oder Markenrechte verstoßen. Twitter ist da nicht ausgenommen. Auch wenn eine Nachricht hier nur 140 Zeichen kurz sein darf, kann es unter Umständen teuer werden, warnt Esther Wellhöfer in einem Beitrag auf dem Rechtsportal eRecht24. Hier die wichtigsten Punkte, worauf Twitter-Nutzer achten sollten, um keine kostspieligen Abmahnungen zu riskieren.
Bildquelle: Twitter
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