Softwarebilliger.de
Softwarebilliger.de

Unzulässige Nutzersperre: Facebook muss Strafe zahlen

Facebook-Nutzer Gabor B. stellt sich schützende gegen eine Frau, die als "Nazischlampe" bezeichnet wird. Daraufhin sperrt Facebook sein Konto, die Beleidigung dagegen bleibt weiter öffentlich. Eine gerichtliche Verfügung ignoriert Facebook, nun bekommt das Soziale Netzwerk die Quittung hierfür.

Soziale Netzwerke sind keine rechtfreien Räume. Doch was ist strafrechtlich relevant, welche Inhalte sollte unverzüglich entfernt werden, was ist gerade noch durch freie Meinungsäußerung gedeckt? Wie alle Sozialen Netzwerke muss auch Facebook die Inhalte der Nutzer kontrollieren und gegebenenfalls löschen. Und nicht immer sind die Entscheidungen nachvollziehbar. Zum Beispiel im Fall Gabor B. Anfang Juli sperrte Facebook das Konto dieses Nutzers, weil er eine Frau in Schutz genommen hatte, die von Kevin M. als "Nazischlampe" beschimpft worden war. Gabor B. postete, diese Beleidigung sei nicht gerechtfertigt. Facebook ließ daraufhin jedoch die Beleidigung stehen und sperrte stattdessen Gabor B. für 30 Tage.

Der wehrte sich juristisch und erhielt Rückendeckung vom Landgericht Berlin. Es verbot die Löschung des Posts sowie die Sperrung des Nutzers unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft. Die einstweilige Verfügung wurde Facebook im August dieses Jahres rechtswirksam an die richtige Adresse zugestellt, Facebook legte dagegen Widerspruch ein, der aber vom Kammergericht abgelehnt wurde. Erst am 8. August hob Facebook die Sperre gegen Gabor B. auf - seine Kontosperre von 30 Tagen war da ohnehin schon abgelaufen.

Da Facebook die Einstweilige Verfügung samt Unterlassungserklärung gegen die Kontosperre von Gabor B. zu lange ignorierte, muss das Soziale Netzwerk jetzt erstmals ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro zahlen. Das Urteil hat Signalwirkung, die nämlich, dass Facebook eben nicht so tun kann, als könne das Soziale Netzwerk in einem rechtfreien Raum seine Plattform betreiben.

"Dieser wichtige Beschluss stärkt die Rechte der Nutzer deutlich. Er war auch dringend erforderlich, da Facebook nicht nur rechtswidrig löscht und sperrt, sondern jetzt auch noch gerichtliche Verbote ignoriert", kommentiert Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. "Auch Facebook wird lernen müssen, dass gerichtliche Verbote einschränkungslos zu beachten sind. Da wir weitere vergleichbare Verfahren betreiben, dürfte dies nicht das letzte Ordnungsmittel sein, das gegen das Unternehmen verhängt wird", sagt der Rechtsanwalt von Gabor B.

Bildquelle: Tim Reckmann/Pixelio.de

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.