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Veröffentlichung von Racheporno ist kein Kavaliersdelikt

Wenn Liebe in Hass umschlägt, schlägt die Stunde der Rache. Nicht selten werden intime Fotos oder gar Videos der Ex ins Netz gestellt. Das kann teuer werden.

Erst teilt man leidenschaftlich das Bett und nach der großen Enttäuschung teilt man ebenso leidenschaftlich aus. Immer häufiger haben es Anwälte mit unappetitlichen Fällen zu tun: Es geht um intime Fotos oder Videos vom Ex-Partner, die nicht selten aus Rache in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Erst kürzlich hat das Landgericht Düsseldorf einer jungen Frau 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil ihr Kopf auf den Rumpf einer Pornodarstellerin montiert wurde, schildert Rechtsanwalt Christian Solmecke. Das Gericht entschied: klare Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wurden delikate Aufnahmen heimlich angefertigt, kommt sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren in Betracht. Sogenannte Rachepornos sind alles andere als ein Kavaliersdelikt, warnt der auf Medienrecht spezialisierte Kölner Anwalt.

Trennen sich Paare, so stellt sich oft die Frage: Was passiert eigentlich mit den vielen Fotos und Videos, insbesondere wenn es sich um intime Aufnahmen handelt? Hier ist die Rechtsprechung eindeutig: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass intime Aufnahmen, die im Rahmen einer Liebesbeziehung angefertigt werden, nach einem Beziehungsaus zu löschen sind. Der betroffene Partner kann nach der Trennung seine zuvor erteilte Einwilligung zur Anfertigung der Aufnahmen widerrufen. Weigert sich der oder die Ex intime Fotos nach einem Beziehungsende zu löschen, können Abmahnung folgen. Hier seien dann Kosten von mehreren tausend Euro möglich, sagt Solmecke.

Bildquelle: FotoHiero / Pixelio.de

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