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Vodafone: Alter DSL-Vertrag läuft auch nach Umzug weiter

Ein Sonderkündigungsrecht für DSL-Verträge beim Umzug haben Verbraucher. Aber drei Monate nach dem Wohnungswechsel weiterzahlen müssen sie dennoch.

Aus einem noch laufenden DSL-Vertrag können Verbraucher bei einem Umzug aussteigen, wenn ihnen ihr jetziger Provider am neuen Wohnort keinen gleichwertigen Internetanschluss anbieten kann. Es gibt aber eine dreimonatige Kündigungsfrist ? und hier fängt das Problem an. Ab wann darf man sein Sonderkündigungsrecht ausüben? Klar, drei Monate vor dem geplanten Umzug, damit man am ersten Tag im neuen Heim den neuen Provider nutzen kann und den alten nicht mehr bezahlen muss.

So dachten auch Vodafone-Kunden. Sie haben aber die Rechnung ohne diesen DSL-Provider gemacht. Der nämlich akzeptiert eine Kündigung aus einem noch laufenden Vertrag wegen Umzugs erst mit einer nachweisbaren Meldebescheinigung, ausgestellt von der Gemeinde am neuen Wohnort. Von da an müssen Kunden noch drei Monate weiterzahlen, auch wenn ihnen Vodafone am neuen Wohnort gar keine DSL-Leistung bieten kann.

Gegen diese verbraucherunfreundliche Praxis klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und unterlag an den Oberlandesgerichten in Düsseldorf und München. Noch sind die Urteile aber nicht rechtskräftig.

Bildquelle: Vodafone

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