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Widerruf gilt auch für individuelle Produkte

Das Zusammenstellen von Produkten im Internet ist beliebt. Die Frage ist nur: Was darf ein Kunde zurückschicken und was nicht?

Der Fernabsatz über das Internet ist für Kunden sehr praktisch, denn es gilt hierzulande ein 14-tägiges Wiederrufsrecht. Kunden können innerhalb dieser Frist online bestellte Produkte ohne Angaben von Gründen zurückschicken. Allerdings hat der Gesetzgeber bestimmte Warengruppen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen: Lebensmittel oder speziell auf Kundenwunsch individualisierte Produkte wie beispielsweise Maßanzüge. Hierüber kommt es regelmäßig zum Streit, denn was ist ein individualisiertes Produkt und was nicht? Das Amtsgericht Dortmund hatte nun im Fall eines Sofas zu entscheiden.

Ein Kunde hatte ein Sofa bei einem Online-Shop gekauft, das eine Kombination aus 578 Farben erlaubte. Als das Sofa geliefert wurde, entschied sich der Käufer, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Der Händler verweigerte allerdings den Umtausch mit dem Grund, das Sofa sei individuell zusammengestellt. Das Amtsgericht Dortmund entschied, dass in diesem Fall das Widerrufsrecht gelte und der Käufer den Kauf rückgängig machen könne (Az. 425 C 1013/16). Begründung: Auch wenn es sich hier um den Kauf aus einem üppigen Baukastensystems handle, sei die vom Käufer gewählte Kombination so ausgefallen, dass dieses Sofa an andere Kunden verkauft werden könne. Es spiele keine Rolle, so die Richter, dass der Anbieter das Produkt erst nach der Bestellung herstellt.

Für Kunden, die beim Online-Kauf eines Computers die Komponenten individuell zusammenstellten können, gilt ebenfalls das Widerrufsrecht für den Fernabsatz. Bereits vor über zehn Jahren hatte der Bundesgerichtshof im Fall eines Notebook-Käufers so entscheiden, schreibt die Verbraucherzeitschrift »Finanztest« in ihrer Juli-Ausgabe 2015.

Bildquelle: Tim Reckmann / Pixelio.de

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