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Zalando schummelt bei Verfügbarkeiten

Mit Aussagen wie "Nur noch 3 Artikel verfügbar" versucht Modehändler Zalando Kunden zum schnellen Kauf zu bewegen. Eine leider gängige, aber ungesetzliche Praxis bei vielen Shopping-Portalen.

Manipuliert der bekannte Modehändler Zalando die Kaufabsicht seiner Kunden, indem er die Verfügbarkeit von Waren auf in seinem Online-Shop absichtlich verknappt? Das jedenfalls wirft die Wettbewerbszentrale (WZB) dem Berliner Online-Händler vor. Testkäufe der WZB hätten ergeben, dass wesentlich mehr Stückzahlen bestimmter Waren gekauft werden konnten als Zalando bei der Verfügbarkeit des Produkts ausgewiesen habe. Damit bestätigte die WZB die Ergebnisse eines Rechercheteams des NDR, das die vorgetäuschte Knappheit von Waren bei Zalando aufgedeckt hatte.

Die Wettbewerbshüter haben Zalando unterdessen wegen Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abgemahnt. Die 240 Euro Gebühren für die kostenpflichtige Abmahnung dürfte Zalando wohl verkraften. Allerdings setzt die Unterlassungserklärung im Wiederholungsfall, die Zalando zur Einstellung dieser wettbewerbswidrigen Praxis auffordert, den Online-Händler unter Druck.

Zalando ist aber nicht das einzige Unternehmen, das zweifelhaften Methoden im Shop einsetzt, um Kunden durch Zusatzinformationen unter Entscheidungsdruck zu setzen. Auch Hotelvermittler oder Reiseportale setzen durch Angaben wie Zimmerkontingente oder Zusatzinformationen wie angeblich aktuelle Buchungsauslastung in Urlaubsregionen Verbraucher unter Zugzwang. Oft bleibt bei diesen Angaben unklar, ob sich beispielsweise die online angezeigten noch freien Hotelkapazitäten auf das gesamte Hotel oder lediglich das Kontingent für Online-Buchungen bezieht. Zudem ergeben Stichproben immer wieder, dass die online ausgewiesenen Preise für Hotelzimmer oft teurer sind, als wenn Kunden die Buchungen telefonisch direkt beim Anbieter durchführen.
Bildquelle: Zalando

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