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Abo-Fallen: So schützen sich Smartphone-Nutzer vor Abzocke

48 Euro im Monat für Smileys, die es bei Whatsapp gratis gibt. Gegen die dreisten Abzocke von Drittanbietern gibt es ein Mittel.

Telefonieren, SMS oder zusätzliche Datenpakete für mobiles Internet: Aus diesen drei Bestandteilen setzt sich für gewöhnlich die monatliche Smartphone-Rechnung zusammen, glaubt man. Stimmt aber nicht. Denn immer wieder tauchen auf der Rechnung Posten von sogenannten Drittanbietern auf. Das können Kosten für völlig nutzlose Angebote sein, die im schlimmsten Fall wiederkehren, weil der Smartphone-Nutzer in eine Abo-Falle getappt ist.

Die Verbraucherzeitschrift Finanztest warnt in der Ausgabe Mai 2016 vor solchen dreisten Abo-Fallen. So kursierte unter Whatsap-Nutzern eine Nachricht, die für animierte Smileys warb. Wer den Werbebutton anklickte, schloss - ohne es zu wissen - ein Abo für 12 Euro in der Woche ab. Die Kosten werden mit der monatlichen Smartphone-Rechnung automatisch abgebucht. Eine Gegenleistung dafür gab es in diesem Fall nicht. Denn Whatsapp lässt den Versand von animierten Smileys gar nicht zu, dafür können Nutzer statische Emojisvon Whatsapp versenden und zwar kostenlos.

Die so genannten Drittanbieter werben für Apps, Klingeltöne, Downloads, Spiele, Bildschirmschoner, Routenplaner oder versprechen Dienstleistungen über Sonderrufnummern oder sonstige Angebote über Premiumdienste. Fast in jedem Fall werden die Kosten automatisch über die Smartphone-Rechnung vom Provider eingezogen. Dafür erhalten sie bis zur Hälfte des Preises als Provision. Entsprechend wenig Bereitschaft zeigen die Mobilfunkanbieter, die oft unnötigen Angebote der Drittanbieter auszuschließen oder bei Reklamationen aktiv zu werden.

Die Verbraucherschützer von Finanztest raten Smartphone-Kunden deshalb, eine Drittanbietersperre bei ihrem Provider einzurichten. Die ließe sich unkompliziert per Post, Mail, Telefon, in den Filialen oder auf den Internetseiten der Mobilfunkanbieter beantragen. Beim Abschluss eines Neuvertrags oder der Einrichtung einer Prepaid-Karte, beispielsweise für Kinder, sollte gleich eine Drittanbietersperre eingerichtet werden. Dann allerdings funktionieren auch seriöse Dienste nicht mehr, wie beispielsweise die Bezahlung von Parktickets oder Fahrscheine im Nahverkehr, wenn diese per WAP-Billing - also über die Telefonrechnung - bezahlt werden können.

Tipp

Tauchen auf der Handy-Rechnung unerklärliche Posten von Drittanbietern auf, sollten Kunden möglichst schnell einen schriftlichen Widerspruch beim Mobilfunkunternehmen einlegen. Der Provider muss außerdem einen Entgeltnachweis vorlegen, der zeigt, für welche Dienste der zusätzliche Betrag verlangt wird.

Bildquelle: Vodafone

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