Minikameras stecken in Kugelschreibern, LED-Leuchtmitteln, Feuerzeugen oder sind unauffällig in Tischuhren eingebaut. Es gab auch schon Strafprozesse gegen unverschämte Wohnungsbesitzer, die mit Spionagekameras Mieter beobachtet hatten. Nun schlägt die Bundesnetzagentur Alarm. Man werde gegen Hersteller, Händler und Käufer von Minikameras entschlossen vorgehen, kündigte der Chef der Behörde an.
Das Telekommunikationsgesetz verbietet den Einsatz von Spionagekameras, die in Alltagsgegenständen versteckt und somit kaum zu erkennen sind. Daher fällt das Gesetz in den Aufgabenbereich der Bundesnetzagentur. Laut der Behörde sei man bereits in mehr als 70 Fällen gegen den illegalen Verkauf solche meist Wlan-fähigen Spionagekameras vorgegangen. Im Fokus der Ermittlungen standen meist Online-Shops.
Da die Preise der Kameras mittlerweile sehr günstig sind, befürchtet die Bundesnetzagentur Missbrauch im großen Stil. Die Fernüberwachung könne sich zum Massenphänomen entwickeln, so die Bundesnetzagentur.