Immer wieder gibt es vor Gericht Streit, weil Autofahrer die Gesetzeslage zur Smartphone-Nutzung am Steuer nicht genau kennen. Dass man während einer Fahrt nicht zum Handy greifen und telefonieren darf, dürfte sich herumgesprochen haben. Aber auch andere Funktionen sind nicht erlaubt, sogar der Griff zum Smartphone bei laufendem Motor kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Kürzlich hatte das Oberlandesgericht Hamburg ein Urteil bestätigt, wonach ein Autofahrer am Steuer mit seinem Mobiltelefon fotografiert hatte und dafür mit einem Bußgeld belegt wurde. Das OLG bestätigte die Verurteilung der Vorinstanz und stellte klar, dass Aufnehmen und Halten des Geräts sei vom Gesetz unter Strafe gestellt, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Weiter heißt es in der Mitteilung, dass auch andere Funktionen wie Diktieren oder Spielen für den Fahrer tabu seien.
Wer am Steuer das Handy benutzt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei rechnen. Übrigens gilt das Handyverbot auch für Fahrradfahrer. Hier sind 25 Euro Strafe fällig.
Die häufigste Ablenkungsursache eines Autounfalls ist das Bedienen eines Navigationsgeräts während einer Autofahrt, hat der ADAC in einer Versuchsstudie herausgefunden. Gleich dahinter kommt aber bereits die Benutzung eines Smartphones, an dritter Stelle steht der Griff zur Wasserflasche beim Fahren.