Der Fall ist ohne Zweifel erfreulich, gibt aber Anlass über Googles grundsätzliches Vorgehen bei der Überwachung von E-Mails des Dienstes Gmail nachzudenken. Nach der Festnahme eines 41-Jährigen Amerikaner aus Housten, der über Gmail das Foto eines missbrauchten Kindes verschickte und von Google bei der Polizei angezeigt wurde, entbrannte die Diskussion um eine grundsätzliche Kontrolle des Mailverkehrs bei Google. Wie der Internetkonzern in einer Stellungnahme klarstellt, könne von einer Totalüberwachung keine Rede sein.
Google setzt vielmehr eine Technologie ein, die kinderpornografische Bilder anhand eines digitalen Fingerabdrucks erkenne, wenn sie über Gmail verschickt würden. Andere kriminelle Aktivitäten außer Kinderpornografie könnten laut Google mit dieser Technologie nicht erkannt werden. US-Gesetze verpflichten Unternehmen dazu, Informationen bezüglich Kindesmissbrauch an Behörden zu melden. Dass Google den Mailverkehr bei seinem Dienst Gmail scannt, um etwa Spam zu erkennen oder Werbung zu identifizieren, ist kein Geheimnis.
Nicht nur Mailkonten, sondern auch Cloud-Dienste von amerikanischen Anbietern sind keinesfalls vor automatisierten Scans sicher. In den AGB von Microsoft, die cloud-basierte Dienste wie OneDrive regeln, sind unter Punkt 3.5. Verhaltensregeln aufgestellt, die die Nutzung zu illegalen Zwecken untersagen und Microsoft das Recht einräumen, entsprechende Inhalte zu löschen und Konten zu sperren.
Dazu gehören laut Microsoft »unangebrachte Bilder, die Nacktheit, Brutalität oder Pornografie« darstellen. Bekannt wurde der Fall eines Foto-Künstlers, dessen Cloud-Speicher und Hotmail-Konto von Microsoft gesperrt wurde, da er dort Aktaufnahmen abgelegt hatte.
Übrigens: Wer keine Cloud-Dienste von Microsoft wie beispielsweise Microsoft Office einsetzen möchte, kann sich auch für eine sinnvolle Alternative entscheiden.